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Feuertod Vater räumt Tötung seiner Töchter ein

Angeklagter spricht erstmals öffentlich über Umstände der Tat.

Potsdam – Ein Mann schüttet Benzin in sein Auto und zündet es an: Auf dem Rücksitz verbrennen seine beiden angeschnallten Töchter. Sechs Monate nach dem grausamen Feuertod eines Geschwisterpaares bei Nauen westlich von Berlin hat der angeklagte Vater am Donnerstag im Landgericht Potsdam die Tötung seiner beiden Mädchen zugegeben.

Erstmals äußerte sich der 40-Jährige am zweiten Verhandlungstag des Prozesses ausführlich zu den Tatumständen. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Mann soll die Kinder im Zuge eines Streits um das Sorgerecht seiner Ex-Frau nicht gegönnt haben.

Die Arme vor dem Oberkörper verschränkt und mit leiser Stimme schilderte der aus Dänemark stammende Peter-Thue R., wie der gemeinsame Urlaub mit seinen beiden Töchtern Line Sophie (9) und Marlene Marie (10) in Deutschland im August 2011 mit der familiären Tragödie enden konnte. Als „fantastisch guten Tag“ bezeichnete der Angeklagte die Stunden vor dem Feuertod seiner Kinder. Er sei mit den beiden Töchtern bei Hamburg Skifahren gewesen.

Am Abend sei er in Richtung Berlin gefahren. Eine seiner beiden Töchter habe im Auto über Magenschmerzen geklagt – deshalb habe er beiden jeweils eine Schlaftablette verabreicht. Diese waren ihm wegen Schlafproblemen von seiner Hausärztin verschrieben worden, sagte der Angeklagte. Die Aussagen des Agrarökonoms wurden von einer Dolmetscherin ins Deutsche übersetzt.

Neben dem Sorgerechtsstreit hätten weitere private Sorgen wie Arbeitslosigkeit und der drohende Verlust seines Hofes schon länger Selbstmordgedanken geschürt. „Dann kam mir die Idee: Wir könnten ja alle sterben“, sagte R. Er habe den Wagen in ein Waldstück bei Nauen im Landkreis Havelland gelenkt und angezündet. Während seine betäubten Töchter in dem Feuer verbrannten, rettete sich der Mann aus dem brennenden Wagen.

Schon länger hatte es seinen Angaben zufolge Streit mit der Ex-Frau gegeben. Absprachen seien nicht eingehalten worden. Das habe die familiäre Situation zunehmend belastet. Eine vorläufige Entscheidung von der Staatsverwaltung habe besagt, dass Kinder vorläufig ihren Wohnsitz bei seiner Ex-Frau haben sollten.

Neben der Staatsanwaltschaft klagt auch die Mutter der getöteten Kinder gegen ihren Ex-Mann. Auch am zweiten Verhandlungstag war die in Dänemark lebende Frau nicht anwesend. Ihr Anwalt Matthias Schöneburg zeigte sich am Rande des Prozesses über die Aussage des Angeklagten geschockt. „Völlig emotionslos“ habe er die Tat geschildert. „Es ging nur um ihn und sonst um niemanden.“ Ein Urteil wird Ende Mai erwartet.

01.03.2012 - dapd / newsburger.de

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