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Prozess um Tod von Diren
© Chris Melzer / Archiv über dpa

USA Gericht verkündet Strafmaß im Diren-Prozess

Der Verurteilte muss mit einer Haftdauer von mindestens zehn Jahren rechnen.

Missoula/Hamburg – Knapp zwei Monate nach seiner Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung des Hamburger Austauschschülers Diren erfährt der Täter jetzt, wie lange er im Gefängnis bleiben muss.

Ein Gericht in Missoula (US-Staat Montana) will heute das Strafmaß gegen den Todesschützen festlegen. Der wegen vorsätzlicher Tötung verurteilte Markus K. muss mit einer Haftdauer von mindestens zehn Jahren rechnen. Das Gesetz sieht je nach Schwere der Tat eine Gefängnisstrafe von bis zu 100 Jahren vor.

„Ich vertraue dem Richter, dass er ein gerechtes Strafmaß hervorbringen wird“, sagte Direns Vater Celal D., der mit seinem Rechtsvertreter Bernhard Docke zu dem Gerichtstermin gereist ist. „Die Menschen stehen hinter mir und Diren.“ Viele Bewohner der Kleinstadt hätten ihm auf der Straße ihr Mitgefühl ausgedrückt. Sie glaubten auch nicht, dass der Täter typisch für Missoula sei.

Der heute 30 Jahre alte Schütze hatte den jungen Hamburger im April 2014 erschossen, nachdem dieser nachts in seine Garage eingedrungen war. Die Geschworenen in dem Prozess entschieden, er habe den Jugendlichen in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet.

Die Verteidigung hat dagegen auf Notwehr plädiert: K. habe nach zwei vorherigen Einbrüchen Angst gehabt. Der Fall machte in Deutschland Schlagzeilen, in den USA fand er landesweit kaum Beachtung.

Direns Schwester Basak D. sagte der Deutschen Presse-Agentur, wichtig sei der Familie vor allem die Verurteilung gewesen. Es sei auch viel Schlechtes über ihren Bruder geschrieben worden, etwa dass er betrunken oder durch andere Drogen berauscht gewesen sei. Das habe die Obduktion widerlegt. Nun gehe es nur noch um das Strafmaß, sagte die 23-Jährige. „Ob er nun 10 oder 50 Jahre sitzt, das bringt mir meinen Bruder nicht zurück.“  

Die Verteidigung beantragte zwischenzeitlich ein neues Verfahren, weil ihr Mandant keine echte Chance auf einen fairen Prozess gehabt habe. Die Berichterstattung der Medien habe die Geschworenen beeinflusst. Ähnliche Vorwürfe hatten die Anwälte bereits vor dem Prozess erhoben und deshalb eine Verlegung in eine andere Stadt verlangt – was der Richter ablehnte. Die Verteidigung will offenbar eine Verurteilung wegen eines minder schweren Tötungsdelikts erreichen.

12.02.2015 - dpa / newsburger.de

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