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Gefängnis
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Untersuchungsbericht Entschädigung für Justizopfer zu gering

Die Haftentschädigung pro Tag müsse mindestens vervierfacht werden.

Berlin – Der Umgang mit Menschen, die unschuldig im Gefängnis saßen, ist „objektiv verbesserungswürdig“, so das Ergebnis einer Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle im Auftrag der Justizministerkonferenz. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.

In Deutschland stehen einem nachweislich zu Unrecht Verurteilten nur 25 Euro Schmerzensgeld pro Hafttag zu. Dazu kommt ein Ausgleich von nachgewiesenen Vermögensschäden. Den aus der Haft entlassenen Justizopfern werde „nicht die Hilfe entgegengebracht“, die sie „erwarten und verdienen“, resümieren die Autoren der Studie.

Nach oft kurzfristiger Haftentlassung würden Betroffene auch nach langjähriger Haft mit ihren Problemen alleingelassen, etwa beim Kampf mit staatlichen Stellen um Unterstützung und Entschädigung. Dabei führe eine lange Haft oft zu einem Verlust der gesamten bürgerlichen Existenz. Betroffene und ihre Anwälte stuften die Wiedergutmachungsmaßnahmen der Studie zufolge als „unzureichend“ ein.

Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sieht die Justizministerkonferenz in der Pflicht, „unverzüglich zu handeln“. Die Haftentschädigung pro Tag müsse mindestens vervierfacht werden.

Die Haftentschädigung pro Tag müsse mindestens vervierfacht werden. Es müssten „sofort konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit unschuldig Inhaftierte so schnell wie möglich wieder in unserer Gesellschaft Fuß fassen können“.

14.10.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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