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Flüchtlinge vor Haiti
© John Edwards / gemeinfrei

Bericht Union erwägt Verfassungsänderung wegen Flüchtlingshilfe

„Eine Verfassungsänderung darf kein Tabu sein.“

Düsseldorf – Um direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen für die Flüchtlingsversorgung zu ermöglichen, debattiert die Berliner Koalition über eine Grundgesetzänderung. „Wenn der Bund mehr Geld gibt, muss gleichzeitig durch eine Vereinbarung mit den Ländern sichergestellt werden, dass das zusätzliche Geld für Flüchtlinge komplett bei den Kommunen ankommt“, sagte der Chefhaushälter der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

„Sind die Länder zu einer stringenten Vereinbarung nicht bereit, muss über eine Grundgesetzänderung diskutiert werden, mit dem Ziel, dass dann der Bund direkt Geld für Flüchtlinge an die Kommunen durchreichen kann“, sagte der CDU-Politiker. Nordrhein-Westfalen etwa trage bisher nur 30 Prozent der Flüchtlingsausgaben seiner Kommunen.

Nach der Verfassung sind direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen nur in eng definierten Ausnahmefällen zugelassen. Die von den Grünen mitregierten Länder seien bereit, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen, falls diese nötig werde, sagte die Grünen-Politikerin Anja Hajduk der Zeitung. „Eine Verfassungsänderung darf kein Tabu sein“, sagte auch Hajduk.

26.08.2015 - newsburger.de

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