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Umfrage Kaum Abmahnungen wegen neuer EU-Datenschutzregeln

Der IT-Verband Bitkom mahnte Nachbesserungen an den Vorschriften an.

Berlin – Die nach Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befürchtete Abmahnwelle für Unternehmen der Digitalwirtschaft ist ausgeblieben. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) unter 237 Experten aus BVDW-Mitgliedsunternehmen hervor, über die das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet.

Demnach haben nur vier Prozent der Befragten (Juni 2018: fünf Prozent) Abmahnungen erhalten, die sich auf die DSGVO stützen. Insgesamt 88 Prozent verneinten eine entsprechende Frage (Juni 2018: 91 Prozent). Dagegen rechnen 16 Prozent der Befragten (Juni 2018: 28 Prozent) noch damit, Ziel von Abmahnungen im Zusammenhang mit der DSGVO zu werden, 57 Prozent (Juni 2018: 44 Prozent) beantworten eine entsprechende Frage mit Nein.

Auch in anderen Bereichen sind die Sorgen der Unternehmen, durch die neuen Datenschutzregeln Nachteile zu erleiden, deutlich weniger geworden. Gaben im Juni 2018 noch 56 Prozent der Befragten an, die DSGVO würde sich negativ auf die Umsatzentwicklung ihres Unternehmens auswirken, befürchten dies jetzt nur noch 39 Prozent. Überhaupt keine Auswirkungen erwarten 52 Prozent der Befragten (Juni 2018: 34 Prozent).

Die DSGVO wirkt sich zudem weniger nachteilig auf die digitalen Aktivitäten der Unternehmen aus. Nur 32 Prozent der Befragten (Juni 2018: 43 Prozent) gaben laut der BVDW-Umfrage an, das Inkrafttreten der DSGVO zum 25. Mai 2018 habe sie veranlasst, ihre digitalen Aktivitäten einzuschränken. Mit „Nein“ antworteten 66 Prozent auf eine entsprechend Frage (Juni 2018: 56 Prozent).

BVDW-Präsident Matthias Wahl sieht insbesondere mit Sorge, dass jedes dritte Unternehmen seine digitalen Aktivitäten wegen der DSGVO einschränkt. „Das ist ein alarmierendes Ergebnis und weit mehr als ein Warnschuss“, sagte Wahl dem „Handelsblatt“. „Widersprüchliche Regulierungen in dieser Verordnung sorgen für eine Rechtsunsicherheit, die in dieser Form einmalig ist.“ Dass die nationalen Aufsichtsbehörden die DSGVO darüber hinaus „derart individuell auslegen“, verschärfe die Situation noch.

Der IT-Verband Bitkom mahnte Nachbesserungen an den Vorschriften an. „Das Problem liegt nach wie vor darin, dass die DSGVO nicht zwischen einem Kleingartenverein und einem Großkonzern unterscheidet, und hier muss nachgebessert werden“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg dem „Handelsblatt“. „Am Ende geht es darum, die richtige Balance zwischen Datenschutz einerseits und innovativen, datenbasierten Anwendungen andererseits zu finden.“

21.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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