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Umfrage Einstieg in Flexi-Rente wird bislang kaum genutzt

„Es gibt sehr viele Anwendungsfragen.“

Berlin – Der von der Bundesregierung beschlossene erste Einstieg in die Flexi-Rente wird bislang kaum genutzt. Dass geht aus einer Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) bei mehreren Arbeitgeberverbänden hervor.

Die neue Regelung macht es möglich, den Eintritt in den Ruhestand zu verschieben und im Rentenalter als befristetet Beschäftigter weiterzuarbeiten. Dies werde in der Praxis „allerdings nur in sehr wenigen Unternehmen und Betrieben unserer Branche genutzt“, sagte Petra Lindemann, Geschäftsführerin Tarifpolitik und Arbeitsrecht im Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) der SZ.

Dies liege vor allem an rechtlichen Unsicherheiten. So ließe sich der Rentenbeginn nur dann nach hinten verschieben, „wenn im Arbeitsverhältnis eine Regelaltersgrenze vereinbart wurde“. Die Auflage, noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses die befristete Weiterbeschäftigung vereinbaren zu müssen, komme „für viele Fälle zu spät“.

Außerdem sei der Paragraf „rechtlich unscharf formuliert“, weil nicht festgelegt sei, „wie viele Befristungen hintereinander überhaupt möglich sind“. Auch eine gesetzliche Höchstdauer der Befristungen ist laut BAVC nicht geregelt. Es sei ungeklärt, ob bei der Befristung etwa das Gehalt oder die Aufgaben des Mitarbeiters geändert werden könnten.

Bei den Chemie-Arbeitgebern ist deshalb die Sorge groß, dass eine Befristung vor Gericht für unwirksam erklärt wird – und ein dann quasi unkündbarer, langjähriger Mitarbeiter wieder unbefristet zu beschäftigen ist. Lindemann spricht deshalb von einer „unklaren Regelung, deren Risiko die Arbeitgeber zu Recht nicht tragen wollen, sofern denn überhaupt betrieblicher Bedarf besteht“.

Die Metallarbeitgeber sehen dies genauso. „Es gibt sehr viele Anwendungsfragen“, kritisierte ein Sprecher von Südwestmetall. Bei Gesamtmetall hieß es: „Die Regelung, das Aussteigen aus dem Erwerbsleben befristet zu verschieben, klingt gut, hat aber einen Konstruktionsfehler: Der im betrieblichen Alltag sehr viel relevantere Fall wäre, nach dem Ausscheiden beispielsweise für ein Projekt befristet zurückzukommen.“

Seit 1. Juli 2014 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass ein wegen des bevorstehenden Eintritts in die Rente auslaufendes Arbeitsverhältnis befristet verlängert wird. Sie müssen dies nur festlegen, bevor der Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist.

Der neue Paragraf im Sozialgesetzbuch kam bei der Einführung der Rente ab 63 als Zugeständnis an den Wirtschaftsflügel der Union ins Rentenpaket. Er sollte der Einstieg in die Flexi-Rente sein, über die derzeit eine Arbeitsgruppe der Koalition berät.

Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen, sagte, die Regelung werde die Gerichte noch häufig beschäftigen. „Die Zugeständnisse, die der Wirtschaftsflügel der Union vermeintlich verbuchen konnte, sind faktisch völlig wertlos.“

12.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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