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Gunther Krichbaum
© Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

Todesstrafe Bundesregierung kann türkische Volksabstimmung verbieten

„Aber wir sollten alles unternehmen, um es zu erschweren.“

Berlin/Saarbrücken – Im Falle eines türkischen Referendums zur Wiedereinführung der Todesstrafe kann die Bundesregierung eine Abstimmung in Deutschland verbieten. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet, geht dies aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das der Zeitung vorliegt. Nicht nur die Stimmabgabe in extra eingerichteten Wahllokalen, sondern auch in Konsulaten und Botschaften könnte untersagt werden.

In dem Gutachten heißt es, es sei sogar eine „Versagungspflicht“ der Bundesregierung denkbar, wenn es um „unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Rechtsstandards“ gehe. Grundsätzlich müsse jede Abstimmung eines anderen Staates in Deutschland von diesem zuvor beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden.

Zuletzt konnten die in Deutschland lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Das war in extra eingerichteten Wahllokalen sowie in diplomatischen Vertretungen möglich.

Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Gunther Krichbaum (CDU), der die Rechtsauskunft erbeten hatte, sagte der Zeitung, man könne zwar nicht mit Polizeigewalt in Botschaften eindringen, um ein solches Referendum zu verhindern. „Aber wir sollten alles unternehmen, um es zu erschweren.“

Zugleich forderte Krichbaum ein abgestimmtes europäisches Vorgehen, falls es zu einer türkischen Volksabstimmung über die Todesstrafe komme. Die Durchführung müsse dann in allen EU-Ländern untersagt werden. „Diese unmenschliche Form der Bestrafung widerspricht den fundamentalen Grundrechten in der EU“, erklärte Krichbaum.

28.04.2017 - newsburger.de

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