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Mann mit Kind
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Sukzessivadoption Bundesrat geht Gesetzentwurf nicht weit genug

Nötige Gleichbehandlung Homosexueller noch nicht erreicht.

Berlin – Dem Bundesrat geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sukzessivadoption nicht weit genug. Die Mehrheit in der Länderkammer ist nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) der Ansicht, dass mit dem Entwurf die nötige Gleichbehandlung Homosexueller noch nicht erreicht wird.

Lebenspartner konnten bisher schon das leibliche Kind ihres Partners adoptieren („Stiefkind-Adoption“). Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung nun auch ermöglichen, dass Lebenspartner ein vom anderen Partner adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren. Dieses Verfahren heißt „Sukzessivadoption“. Ein volles Adoptionsrecht soll es aber wegen des Widerstands der Unionsfraktion auch weiterhin nicht geben.

Im Bundesrat haben sich nach Informationen der SZ inzwischen alle drei zuständigen Ausschüsse mit dem Gesetzentwurf der Regierung befasst und ihre Empfehlungen abgegeben. Die Ausschüsse für Recht, für Familie sowie für Frauen und Jugend kommen dabei zu einem übereinstimmenden Ergebnis. Sie begrüßen zwar die Zulassung der Sukzessivadoption als richtigen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung der Lebenspartner. Gleichzeitig beklagen die Ausschüsse in ihren Empfehlungen aber, dass damit die völlige Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften immer noch nicht erreicht werde.

Die drei Ausschüsse verlangen in ihren Empfehlungen deshalb, dass der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen soll, wie eine weitergehende Gleichbehandlung erreicht werden kann. Die Stellungnahme des gesamten Bundesrats zu dem Gesetzentwurf soll in dessen nächster Sitzung am Freitag kommender Woche beschlossen werden. Es gilt als sicher, dass diese Stellungnahme wie die Empfehlungen der drei Ausschüsse ausfallen wird.

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagte der „Süddeutschen Zeitung“, ihr Land beharre „auf einer vollständigen Gleichstellung von Schwulen und Lesben“. Bei einer Adoption dürfe es nicht um die sexuelle Orientierung der künftigen Eltern gehen – stattdessen müsse „ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen“. Es sei auch deshalb „nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht eine gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner zulassen wird“.

Auf Initiative Schiedeks hatte der Bundesrat 2012 bereits einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauenquote beschlossen.

01.04.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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