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Landgericht Stuttgart Zwei Jahre auf Bewährung für Anton Schlecker

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert.

Stuttgart – Das Landgericht Stuttgart hat eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen den Gründer der Schlecker-Drogeriemärkte, Anton Schlecker, verhängt. Seine beiden Kinder sollen jeweils mehr als zweieinhalb Jahre in Haft, urteilte das Gericht am Montag.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anton Schlecker unter anderem betrügerischen Bankrott vorgeworfen. Sie hatte drei Jahre Haft für Schlecker gefordert. Den Kindern wurde außerdem Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen.

Der Drogeriegründer hatte die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Seine Drogeriemarktkette war 2012 in die Insolvenz gegangen.

27.11.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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