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Stromsektor Bundesverband Erneuerbare Energie für CO2-Steuer

Der Anteil des Kohlestroms würde sinken.

Berlin – Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schlägt vor, das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) durch eine CO2-Steuer im Stromsektor zu ergänzen: Besteuert werden soll der Einsatz fossiler Brennstoffe zur Stromerzeugung. Der BEE will das Konzept, über das das „Handelsblatt“ berichtet, am Mittwoch präsentieren.

Der Dachverband der Erneuerbaren-Branche hat das Beratungsunternehmen Energy Brainpool rechnen lassen, wie eine CO2-Steuer gestaltet werden könnte: Demnach würde bereits eine Steuer von 20 Euro je Tonne CO2 eine beachtliche zusätzliche Emissionsminderung bewirken und Deutschland auf den Pfad des erklärten Klimaziels bringen.

Die Steuer würde eine Veränderung im Brennstoffmix bei der Stromerzeugung auslösen: Der Anteil des Kohlestroms würde sinken, Gas bliebe nach den Berechnungen von Energy Brainpool auf stabilem Niveau erhalten. Die durchschnittlichen Strompreise würden demnach in etwa auf das Niveau der Jahre 2011 bis 2014 steigen.

Die Fachleute von Energy Brainpool gehen davon aus, dass die CO2-Steuer die Einnahmen aus der Stromsteuer von rund sieben Milliarden Euro zu einem erheblichen Teil ersetzen könnte. Sie rechnen mit Einnahmen von 3,9 Milliarden Euro bei einer CO2-Steuer in Höhe von 20 Euro je Tonne. Zugleich würde die EEG-Umlage leicht sinken.

Unterstützung erhält der BEE aus der Wissenschaft. „Eine CO2-Steuer könnte wesentlich dazu beitragen, Klimaschutzziele schnell und effizient zu erreichen“, sagte Ottmar Edenhofer, Chefökonom am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), dem „Handelsblatt“. Er hält als Alternative zu einer CO2-Steuer auch einen Mindestpreis im Emissionshandel für einen möglichen Weg. „Wie auch immer man sich entscheidet: Es ist wichtig, solche Maßnahmen im europäischen Konzert zu verankern“, sagte Edenhofer.

Der Forscher warnt davor, allein auf gesetzliche Regelungen zu vertrauen. „Eine zu starke Fokussierung auf das Ordnungsrecht ist für die gewaltigen Transformationsanstrengungen, vor denen wir stehen, nicht tauglich. Es führt regelmäßig zu unerwünschten Nebeneffekten. Und grundsätzlich gilt: Je ambitionierter die Ziele sind, desto teurer ist die Zielerreichung mittels Ordnungsrecht.“

11.07.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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