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Norbert Lammert
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Streit um Oppositionsrechte Lammert präsentiert Kompromissvorschlag

Über den Vorschlag sollen jetzt die Fraktionen beraten.

Berlin – Im Streit um die Minderheitenrechte im Parlament hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) einen Kompromissvorschlag präsentiert. Die Opposition stellt seit der Bundestagswahl nur noch 20 Prozent der Abgeordneten, zur Wahrnehmung vieler Minderheitenrechte bedarf es aber mindestens 25 Prozent. Lammert empfiehlt jetzt, das Problem durch einen einfachen Beschluss des Bundestags zu lösen. Änderungen der Verfassung oder Anpassungen von Gesetzen hält er nicht für nötig.

„Der Bundestag verpflichtet sich, unter den politischen Bedingungen der Bildung einer Großen Koalition in der 18. Wahlperiode sicherzustellen, dass die Opposition ihre parlamentarischen Aufgaben wirksam wahrnehmen kann“, heißt es in dem Antragsentwurf des Parlamentspräsidenten.

Um dies zu erreichen, sollen für viele Minderheitenrechte nicht mehr 25 Prozent der Abgeordneten notwendig sein. Stattdessen soll es künftig ausreichen, wenn die „Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen“, diese einfordern. Es würde also genügen, wenn sich Grüne und Linke darauf verständigen. Die Regelung soll unter anderem für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen sowie für die Einberufung von Bundestagssitzungen gelten.

Eine Neuregelung für Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht sieht der Entwurf Lammerts dagegen nicht vor. Da das entsprechende Quorum im Grundgesetz geregelt ist, könnte es auch nicht durch einen einfachen Beschluss des Bundestags geändert werden. Über den Vorschlag Lammerts sollen jetzt die Fraktionen beraten.

Der Bundestagspräsident sagte der „Süddeutschen Zeitung“, er sehe sich „als Makler zwischen den jeweils plausiblen Positionen der Koalition auf der einen und der Opposition auf der anderen Seite“.

Seine Sorge sei, „dass in einem Grundsatzstreit über die am besten geeignete Rechtsgrundlage das eigentliche Ziel aus den Augen verloren“ werde, „nämlich, dass die Opposition möglichst schnell ihre Rechte wahrnehmen kann“.

Deshalb habe Lammert nun diesen Vorschlag gemacht. Er könne mit einfachem Beschluss des Bundestags und damit sehr schnell umgesetzt werden.

16.01.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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