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EU-Parlament in Straßburg
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Einweg-Plastikprodukte EU-Parlament stimmt für Verkaufsverbot

Die Vereinbarung mit dem Rat wurde mit 560 Ja-Stimmen angenommen.

Straßburg – Das Europäische Parlament hat für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln wie beispielsweise Teller, Besteck, Strohhalme oder Wattestäbchen aus Plastik gestimmt. Die Vereinbarung mit dem Rat wurde mit 560 Ja-Stimmen angenommen, bei 35 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen, teilte das EU-Parlament am Mittwochabend mit.

Betroffen von dem Verbot auf EU-Gebiet ab 2021 seien Einwegbesteck aus Kunststoff, Einweg-Plastikteller, Strohhalme aus Plastik, Wattestäbchen aus Kunststoff, Haltestäbe für Luftballons sowie Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol, hieß es weiter.

Zudem müssten die EU-Mitgliedstaaten 90 Prozent der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem würden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele von 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030 festgelegt, so das EU-Parlament.

„Diese Rechtsvorschriften werden die Kosten von Umweltschäden um 22 Milliarden Euro senken. Das sind die geschätzten Kosten der Umweltverschmutzung durch Plastik in Europa bis 2030. Europa verfügt nun über einen Rechtsrahmen, den es angesichts des globalen Charakters des Problems der Meeresverschmutzung durch Kunststoffe auf internationaler Ebene zu verteidigen und zu fördern gilt“, sagte Frédérique Ries, Mitglied des EU-Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Darüber hinaus werde das Verursacherprinzip, insbesondere für Tabak, durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, wonach die Hersteller zur Deckung der Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen müssen, gestärkt, hieß es weiter.

Auch für Fanggerät in der Fischerei soll eine solche Regelung gelten, um sicherzustellen, dass die Hersteller und nicht die Fischer die Kosten für die Sammlung von im Meer verlorenen Netzen tragen.

Die Gesetzgebung sehe schließlich eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchte Reinigungstücher und Hygieneeinlagen vor, so das EU-Parlament.

27.03.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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