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Olaf Scholz
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Steuersparmodelle Scholz legt Gesetz gegen „Share Deals“ vor

Vor allem in hochpreisigen Innenstadtlagen kommen diese „Share Deals“ zum Zuge.

Berlin – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will an diesem Mittwoch zwei Vorhaben ins Kabinett einbringen. Ein Anliegen sei das Eindämmen von Steuersparmodellen und Steuerschlupflöchern bei Immobiliengeschäften, zu dem nun ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich gegen die sogenannten „Share Deals“ richte und über den der „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) berichtet.

„Share Deals“ sind Immobiliengeschäfte, bei denen die Zahlung der Grunderwerbsteuer vermieden wird, indem bei einer Transaktion nicht das komplette Grundstück in neue Hände übergeht. So reicht es bisher, nur knapp 95 Prozent an einer Gesellschaft zu erwerben, um die Zahlung von Grunderwerbsteuer zu umgehen – der Rest kann dann steuerfrei fünf Jahre später erworben werden.

Vor allem in hochpreisigen Innenstadtlagen kommen diese „Share Deals“ zum Zuge. Allein Berlin entgehen laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) dadurch etwa 100 Millionen Euro an Steuereinnahmen im Jahr.

Scholz habe sich nun Vorschlägen seiner Länderkollegen angeschlossen und wolle zur Vorschrift machen, dass die Anteilsgrenze auf 90 Prozent gesenkt wird. Zudem werde die Nachkauffrist auf zehn Jahre verlängert, was „Share Deals“ unattraktiver machen soll, berichtet die Zeitung weiter.

Begründet werde dies mit der künftig größeren Einschränkung der Handlungsfreiheit einer Gesellschaft, die Immobilien weiterhin auf diesem Weg der Anteilsteilung erwirbt, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den der „Tagesspiegel“ berichtet. Die beiden Maßnahmen würden „die Gestaltungsspielräume verengen und damit die missbräuchliche Vermeidung der Steuer einschränken“.

Weiter heißt es zur Begründung des Gesetzes: „Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass durch die Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind“ – also normale private Erwerber von Grundstücken und Immobilien oder kleinere Firmen.

Scholz erwartet, dass die bisherigen Mindereinnahmen „weitgehend vermieden werden“. Sie dürften sich bundesweit auf mehrere hundert Millionen Euro summieren.

30.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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