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NPD-Verbotsverfahren Staatsrechtlerin sieht Verbot an Straßburg scheitern

Verhältnismäßigkeit wäre nach Ansicht der Verfassungsexpertin nicht begründbar.

Berlin – Ein Verbot der rechtsextremen NPD ist nach Ansicht der Verfassungsrechtlerin Seyda Emek kaum mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinen. Durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg wäre das Verbotsverfahren aller Wahrscheinlichkeit nach zum Scheitern verurteilt, sagte Emek der Nachrichtenagentur dapd. Für ein zulässiges Verbot müsste Deutschland nachweisen, dass die NPD den Fortbestand der Bundesrepublik als Demokratie gefährde.

Bei kleineren Parteien sei es praktisch unmöglich, die Verhältnismäßigkeit zu begründen. Bei früheren Urteilen sei der Gerichtshof an diesem Punkt immer sehr streng gewesen. Er gehe davon aus, dass ein Parteienverbot immer nur die Ultima Ratio sein dürfe, betonte Emek.

Bereits der erste Versuch zum Verbot der rechtsextremen Partei war 2003 gescheitert. Damals stoppte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei eingesetzt waren. Die Innenminister aus Bund und Ländern streben nun ein neues Verbotsverfahren an. Am Donnerstag wollen sie auf einer Sondersitzung über ihr weiteres Vorgehen beraten.

20.03.2012 - dapd / newsburger.de

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