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Staatsrechtler Zwangsbelegung von Immobilien mit Flüchtlingen nicht möglich

Enteignungen seien ohne ein entsprechendes Gesetz nicht möglich.

Berlin – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Zwangsbelegung von Immobilien mit Flüchtlingen nicht für möglich. „Ein solcher Eingriff in das Eigentum könnte zwar durch Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden. Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht“, sagte Papier im Gespräch mit dem „Spiegel“.

Staat und Kommunen müssten zunächst alles unternehmen, selbst genügend winterfeste Quartiere herzustellen oder anderweitig zu beschaffen, so der Staatsrechtler. „Eine Zwangsbewirtschaftung auf Vorrat, also eine rein vorsorgliche Beschlagnahme von Wohnraum, ist auf diese Weise nicht möglich. Und selbst bei weiterem massenhaftem Zustrom von Flüchtlingen bieten die Polizei- und Sicherheitsgesetze allenfalls eine vorübergehende Lösung in Einzelfällen.“

Enteignungen seien ohne ein entsprechendes Gesetz nicht möglich, so Papier weiter. „Und auch dann hielte ich den Entzug von Eigentum nicht für verhältnismäßig. Eine vorübergehende Beschränkung des Eigentums ist das Maximum dessen, was das Grundgesetz hergibt.“

01.10.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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