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Staatsrechtler werfen Wulff Verstoß gegen Gesetz vor
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Wulff Staatsrechtler werfen Wulff Verstoß gegen Gesetz vor

Berlin – Führende Verfassungsrechtler werfen dem Bundespräsidenten vor, als Ministerpräsident von Niedersachsen geltendes Recht gebrochen zu haben.

„Christian Wulff hat meines Erachtens gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen“, sagt der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim der Tageszeitung „Die Welt“. „Es geht längst nicht mehr nur darum, ob er den Landtag unvollständig informiert hat.“ Vielmehr würde das Ministergesetz und der dazugehörige Erlass die Annahme von verbilligten Krediten verbieten. „Ein Bezug zum Amt“, sagte von Arnim, „ist bei dem Darlehen von Frau Geerkens aus meiner Sicht gegeben.“

Wulff war in den vergangenen Tagen heftig in die Kritik geraten, da er von Edith Geerkens, der Ehefrau des Unternehmers Egon Geerkens, 2008 einen Kredit von 500.000 Euro erhalten hatte. Dabei sei der Vorteil nach Informationen der „Welt“ noch größer gewesen als bisher angenommen. Nach einer Bundesbank-Statistik belief sich der durchschnittliche Kreditzins für Wohnungsbaukredite mit einer Zinsbindung von ein bis fünf Jahre im Oktober 2008 auf 5,43 Prozent. Das Darlehen an Wulff kostete dagegen nur vier Prozent und war laut Edith Geerkens unbesichert gewährt worden. Einen solchen Kredit aber hätte auch einem Ministerpräsidenten wohl keine Bank gegeben, heißt es in dem Zeitungsbericht unter Berufung auf Angaben der ING Diba und eines anderen Baufinanzierers.

„Wenn es keine Sicherheiten gab – zum Beispiel einen Grundbucheintrag – und Herr Wulff also zu den genannten Konditionen gar keinen Kredit bei einer Bank bekommen hätte, muss man einen Verstoß bejahen“, sagte Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin. Allerdings sei für ihn noch der Amtsbezug unklar. „Man muss sehr genau prüfen, ob das eine rein private Angelegenheit war – oder eine, die einen engen Bezug zu seinem Amt als Ministerpräsident hatte.“

Das sieht Verfassungsrechtler von Arnim schon deshalb als gegeben an, weil Egon Geerkens an drei Reisen des Ministerpräsidenten teilgenommen habe, obwohl er nach „objektiven Kriterien nicht mehr in diese Delegationen“ gepasst habe. Auch Jurist Franz-Josef Peine aus Frankfurt an der Oder sieht Wulffs Verhalten kritisch: „Mit dem Kredit von Frau Geerkens hat Wulff auf jeden Fall gegen die Verwaltungsvorschrift verstoßen, die keine Annahme zinsgünstiger Darlehen erlaubt.“

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte berichtet, dass das Darlehen de facto von Geerkens selbst gewährt wurde und nicht wie von Wulff angegeben von dessen Frau. Wulffs Anwälte wiesen den Bericht zurück.

17.12.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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