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Werbung für SPD-Mitgliederentscheid auf SPD-Parteitag
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Staatsrechtler SPD-Mitgliedervotum verfassungswidrig

Mitgliederentscheid nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Berlin – Nach Einschätzung des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart ist der SPD-Mitgliederentscheid über den schwarz-roten Koalitionsvertrag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

„Auch wenn es weder im Grundgesetz noch im Parteiengesetz oder im Abgeordnetengesetz eine Bestimmung gibt, die Mitgliederbefragungen explizit verbietet, halte ich sie in diesem Fall für verfassungsrechtlich nicht legitim“, sagte Degenhart „Handelsblatt-Online„.

Der Staatsrechtler begründete seine Vorbehalte mit dem Grundsatz des freien Mandats nach Artikel 38 des Grundgesetzes, der auch bei der Kanzlerwahl gelte. „Auch wenn natürlich das Ergebnis der Mitgliederbefragung für die Abgeordneten bei der Stimmabgabe nicht formell verbindlich ist, kommt die Befragung aus meiner Sicht jenen Aufträgen und Weisungen nahe, die nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ausgeschlossen sind“, erläuterte der Verfassungsjurist.

Die Parteien als solche dürften nicht über die Stimmabgabe der Abgeordneten bei der Kanzlerwahl bestimmen. Die Mitgliederbefragung habe aber „Elemente eines imperativen Mandats, das es nach dem Grundgesetz nicht geben darf“, so Degenhart.

Der Staatsrechtler machte zudem deutlich, sofern die Mitgliederbefragung stattfinden sollte und hierbei die Koalitionsvereinbarungen gebilligt werden, so könne dies jedoch „keine rechtlichen Bindungen für die Zukunft“ bedeuten. „Die Vorstellung, Abgeordnete müssten sich vor einer Abstimmung die Zustimmung der Basis holen, ist dem Grundgesetz fremd“, unterstrich der Staatsrechtler.

28.11.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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