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Staatsrechtler Sondertribunal für IS-Kämpfer im Irak rechtmäßig

Aus rechtspolitischer Perspektive übte Gärditz allerdings scharfe Kritik.

Bonn – Der Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hält die Einrichtung eines Sondertribunals für Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Irak für rechtmäßig: „Völkerrechtlich wäre eine solche Übertragung durch einen Vertrag auf ein neu geschaffenes Tribunal möglich“, sagte Gärditz der „Welt“ (Montagsausgabe).

Aus rechtspolitischer Perspektive übte Gärditz allerdings scharfe Kritik an dem Vorhaben: „Die Internationalisierung durch Übertragung auf ein Tribunal ist nur eine Schein-Lösung, die letztlich das Problem gefährlicher Staatsangehöriger `outsourcen` will.“

Man würde damit die heikle Sache auf andere Staaten „abwälzen“, kritisierte Gärditz weiter. „Hier werden handfeste Sicherheitsinteressen mit dem Schein des Multilateralismus versehen, damit Konflikte von Europa ferngehalten werden.“

Am Montag treffen sich Vertreter mehrerer Regierungen in Schweden, um die Einrichtung eines internationalen Sondergerichts für IS-Kämpfer zu diskutieren. Auch deutsche Vertreter nehmen teil.

Die Bundesregierung zeigte sich zuletzt gesprächsbereit. Auf Anfrage der „Welt“ wies das Auswärtige Amt darauf hin, dass die Einrichtung eines Sondertribunals „einer sorgfältigen Prüfung durch die internationale Gemeinschaft“ bedürfe.

Hinter den Kulissen nehmen die Planungen bereits Fahrt auf: In Bagdad oder Erbil könnte das Sondergericht tagen, irakische Richter könnten in Europa geschult werden. Darüber hinaus könnten auch europäische Richter Teil eines Sondertribunals werden.

Die irakische Regierung hatte indes zuletzt mehreren anderen Regierungen, darunter der deutschen, den Bau eines Gefängnisses für 2.000 IS-Kämpfer angeboten. Dafür fordert sie 100 Millionen Dollar pauschal von den Staaten, plus mehrere Millionen Dollar für jedes untergebrachte IS-Mitglied.

03.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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