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Spionage-Affäre Grüne stellen Bundesregierung Ultimatum

„Wir sind mit unserer Geduld eigentlich schon am Ende.“

Berlin – Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, bis kommende Woche Donnerstag Klarheit über die Herausgabe der Listen von US-Spähzielen zu schaffen. Andernfalls wollen sie die Einsicht in die Suchwort-Listen (Selektoren) juristisch erzwingen: „Wir sind mit unserer Geduld eigentlich schon am Ende“, sagte der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele im Interview mit dem „Handelsblatt“.

Die Bundesregierung habe um eine Fristverlängerung gebeten, bis sie sagen könne, wie die Entscheidung der USA ausgefallen sei. „Wir wollen bis zur nächsten Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses in der kommenden Woche Klarheit haben.“

Für die Grünen stehe jedenfalls aber außer Frage, „dass wir alle Selektoren kennen müssen“, sagte Ströbele, der auch dem Geheimdienst-Kontrollgremium des Bundestages angehört. „Wenn sich die Bundesregierung weigert, uns die Selektoren-Liste vorzulegen, dann werden wir dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Klärung vorlegen.“

Ströbele erinnerte daran, dass die Selektoren-Listen „originärer Aktenbestand“ seien, der dem NSA-Untersuchungsausschuss im Rahmen seines Untersuchungsauftrages vorgelegt werden müsse. Das sei unstreitig. Dass darin auch die NSA und Bezüge zum BND vorkämen, ändere daran nichts. „Im Grundgesetz steht keine Einschränkung, dass eine Vorlage der Akten an den Untersuchungsausschuss davon abhängig ist, was ein US-Geheimdienst dazu sagt.“

Ströbele kritisierte, dass die Bundesregierung die Herausgabe von Unterlagen von der Entscheidung der USA abhängig macht. „Für rechtswidriges Ausspähen kann es keinen Schutz von US-Interessen geben“, sagte der Grünen-Politiker. „Die Selektoren sind illegal in deutsche Dateien eingespeist worden, um verbotene Ziele auszuspähen.“

Das verstoße gegen die Vereinbarungen und deutsches Recht. „Daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen, weil die Selektoren ja deshalb vom BND rausgenommen wurden.“ Das Parlament sei verpflichtet, diese „illegalen Sachverhalte“ aufzuklären. „Da hat die Bundesregierung kein Ermessen, ob sie die Listen vorlegt oder nicht.“

13.05.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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