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Wulff SPD will Wulff wegen Täuschung verklagen

Konkret geht es um die schriftliche Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Bartling.

Hannover – Die niedersächsische SPD will die Landesregierung des früheren Ministerpräsidenten und heutigen Bundespräsidenten Christian Wulff vor dem Staatsgerichtshof verklagen. Wulff habe in seiner Regierungszeit in Niedersachsen den Landtag falsch über die Finanzierung der Veranstaltungsreihe “Nord-Süd-Dialog” informiert, sagte SPD-Fraktionschef Stefan Schostok am Sonntag und bestätigte damit einen Bericht der “Bild am Sonntag”.

Konkret geht es um die schriftliche Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Heiner Bartling, der die Klage auch offiziell einreichen wird. In der Antwort vom 14. April 2010 behauptete die Landesregierung, dass die Staatskanzlei nicht an der Organisation oder Finanzierung des Wirtschaftstreffens beteiligt gewesen war. Die Antwort hatte der damalige Chef der Staatskanzlei, Lothar Hagebölling, unterschrieben. “Er hat sich aber natürlich mit Wulff darüber abgesprochen. Davon ist auszugehen. So etwas beantwortet man nicht am grünen Tisch”, sagte Schostok der Nachrichtenagentur dapd.

Die Klage will die SPD nun mit anwaltlicher Hilfe ausformulieren und so schnell wie möglich einreichen. Die Fraktion überlegt zudem, ob auch die aktuelle Landesregierung angeklagt werden soll. Schließlich habe auch Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) in der aktuellen Plenarwoche weiterhin behauptet, dass es keine Mitwirkung der Landesregierung bei der Sponsorensuche gab.

Nach Informationen der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung” wurden auf dem “Nord-Süd-Dialog” Bücher als Geschenke verteilt, die vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium bezahlt worden waren. Diese “Giveaways” sollen einen Wert 3.411 Euro gehabt haben. Die Bewirtung der Gäste übernahmen zudem Servicekräfte der Medizinischen Hochschule Hannover.

Schostok bewertete den Erfolg der Klage am Sonntag als gut. Der von der SPD bereits lange vermutete Verstoß gegen Artikel 24 der Landesverfassung, nach dem die Landesregierung wahrheitsgemäße Angaben zu Fragen im Parlament machen muss, sei nun festgestellt. Für Wulff habe dies durchaus Konsequenzen, sagte Schostok. “Ein Bundespräsident, der gegen die Verfassung verstoßen hat, kann nicht im Amt bleiben.”

22.01.2012 - dapd / newsburger.de

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