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Andrea Nahles
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SPD Nahles kritisiert Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Bei der Leiharbeit gehe es darum festzulegen, „wo der Missbrauch anfängt“.

Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen scharf kritisiert. Arbeitgeber würden Leiharbeiter „teilweise extrem lange einsetzen, ohne dass sich aus dem betrieblichen Ablauf erschließt, warum das so sein muss“, sagte sie in einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Das Ganze sei „am Ende des Tages nur Lohndrückerei und setzt damit auch die Stammbelegschaften unter Druck“. Als Beispiel nannte sie große Autobauer in Deutschland, die Leiharbeiter teilweise acht Jahre am Stück etwa für den Einbau von Achsen beschäftigt haben sollen.

Nahles hatte Anfang der Woche einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem für Leiharbeiter eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vorgesehen ist und die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit nach neun Monaten, sofern in Tarifverträgen nichts anderes geregelt wird.

Im SZ-Interview kritisierte Nahles auch fragwürdige Geschäftspraktiken bei Werkverträgen, zum Beispiel in der fleischverarbeitenden Industrie. „Niemand bestreitet, dass es gewaltig stinkt, wenn es in Niedersachsen zum Beispiel Betriebe gibt mit 3.000 eingesetzten Arbeitnehmern, die 2.000 Arbeitgeber haben“, sagte die SPD-Politikerin. Hier handele es sich „nur um vermeintliche Werkverträge, hinter denen sich illegale Leiharbeit oder Scheinselbstständigkeit zu Billiglohn-Konditionen verbirgt. Oft ist eben nicht das drin, was draufsteht“.

Die Kritik der Arbeitgeberverbände an ihrem Gesetzesentwurf wies sie zurück. Bei der Leiharbeit gehe es darum festzulegen, „wo der Missbrauch anfängt“. Bei den Werkverträgen wolle sie dafür sorgen, „dass diese sauber bleiben“.

Nahles verteidigte außerdem den Kriterienkatalog in dem Entwurf, mit dem sie künftig ordentliche von unordentlichen Verträgen unterscheiden will. Diese seien einfache, nachvollziehbare Kriterien, die das Bundesarbeitsgericht vorgebe. „Ist zum Beispiel der Arbeitnehmer auf Dauer in den Betriebsprozess eingeordnet und nimmt ständig Weisungen entgegen, ist das meist kein klassischer Werkvertrag mehr, bei dem für einen Auftraggeber eine bestimmte Leistung, ein Werk, geliefert wird. Damit schaffen wir Rechtssicherheit: für den Zoll, der kontrolliert, für die kleinen und mittleren Unternehmen, die sich keine große Rechtsabteilung leisten können, und für die Arbeitnehmer“, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte die vorgesehenen Regeln als „völlig praxisfremd“ und „unsinnig“ kritisiert. Nahles zeigte sich trotzdem zuversichtlich, dass sie ihr Gesetz durchbringen wird: „Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass bei der Leiharbeit und den Werkverträgen etwas schief läuft. Beide Instrumente brauchen wir, aber sie dürfen kein Deckmantel für Ausbeutung sein.“

18.11.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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