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Vorratsdatenspeicherung
© Felix Kästle über dpa

SPD Maas legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vor

In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu.

Berlin – Im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen will die Bundesregierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellte in Berlin seinen Vorschlag für eine Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vor. Opposition und Netzaktivisten rügten Maas, der sich lange gegen eine solche Regelung gewehrt hatte, als „Umfaller“.

Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern – etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten – dürfen nicht verwertet werden.

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Maas sagte: „Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg.“ Die Vorgaben der Gerichte würden eingehalten. Er werde nun zügig einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Die Leitlinien seien „in der Substanz nicht mehr veränderbar“. Andernfalls könne es passieren, dass das Gesetz vor Gericht zu Fall komme. „Das will niemand.“

Der Justizminister hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen. De Maizière räumte ein, er habe in den Verhandlungen mit Maas Abstriche machen müssen. Herausgekommen sei aber ein „guter und kluger Kompromiss“. Auch mehrere SPD-Länderinnenminister begrüßten die Einigung.

Die Opposition reagierte dagegen empört. Linke und Grüne warfen Maas und der SPD vor, sie seien bei dem Thema vor der Union eingeknickt. Die Piraten riefen zu Protesten gegen das Vorhaben auf.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt – wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen – und seitdem klar ist, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeitet – war die Debatte darüber neu entbrannt, ob Deutschland eine eigene Neuregelung auf den Weg bringen sollte.

15.04.2015 - dpa / newsburger.de

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