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SPD hält Haushalt für verfassungswidrig
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SPD hält Haushalt für verfassungswidrig

Berlin – Die SPD hält den Haushalt 2011 für verfassungswidrig und hat Bundespräsident Christian Wulff aufgefordert, das entsprechende Gesetz nicht zu unterschreiben. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle so viele Schulden aufnehmen, dass er damit gegen die neu im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstoße.

Schneider berief sich dabei auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, in dem Schäuble Buchungsfehler vorgehalten werden. Das Haushaltsgesetz liegt Wulff derzeit zur Prüfung vor, bislang wurde damit gerechnet, dass er es noch vor dem Jahreswechsel unterzeichnet. Genau das jedoch darf Schneider zufolge nicht passieren, „weil sonst die neue Schuldenregel schon im ersten Jahr ihrer Anwendung ausgehöhlt wird“. Dies hätte verheerende Folgen für den Sparwillen der Ministerien in den Folgejahren.

Die Schuldenbremse greift 2011 erstmals. Sie schreibt vor, dass die um Konjunktureinflüsse bereinigte Nettokreditaufnahme – das sogenannte strukturelle Defizit – bis 2016 auf 0,35 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistung zurückgeführt werden muss. Da der Abbau in gleich großen Schritten vonstatten gehen soll, ergibt sich für jedes einzelne Jahr eine Obergrenze. Rechnet man zu diesem strukturellen Defizit eine sogenannte Konjunkturkomponente und etwaige Privatisierungserlöse hinzu, ergibt sich ein Gesamtlimit für die unbereinigte Neuverschuldung. Es liegt nach Berechnungen von Union und FDP 2011 bei 53,1 Milliarden Euro. Die tatsächlich vorgesehene Nettokreditaufnahme von 48,4 Milliarden Euro wäre also voll im Rahmen.

Strittig ist jedoch, wie die von der Koalition für 2011 geplanten Finanzhilfen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 5,4 Milliarden Euro verbucht werden müssen. CDU, CSU und Liberale betrachten sie als Darlehen, dem eine entsprechende Forderung des Bundes gegenübersteht. Der Rechnungshof hält die Mittel dagegen für eine Art Zuschuss, da die Rückzahlung nicht gesichert sei. Getilgt werden könne nur, wenn es der Bundesagentur gelinge, von 2013 an wieder Überschüsse zu erwirtschaften. Ob sie „hierzu in der Lage sein wird, bleibt abzuwarten“, so der Rechnungshof.

Hinzu komme, dass das Geld nicht etwa zur Überbrückung eines kurzzeitigen Liquiditätsengpasses, sondern zur Beseitigung einer strukturellen Unterdeckung des BA-Haushalts gebraucht werde. Aus Sicht der Prüfer muss die BA-Hilfe daher von der maximal zulässigen Neuverschuldung abgezogen werden. Das Gesamtlimit läge dann nur noch bei 47,7 Milliarden Euro, die tatsächliche Kreditaufnahme um 700 Millionen Euro darüber – der Etat wäre tatsächlich verfassungswidrig. Das Finanzministerium argumentiert dagegen, dass der BA-Kredit notfalls in ein sogenanntes überjähriges Darlehen umgewandelt werden müsse.

Schneider kritisierte, die Regierung wolle sich ganz offenkundig durch Trickserei einen zusätzlichen Verschuldungsspielraum verschaffen. „Damit will die Koalition entweder die Steuern senken oder auf ein weiteres Sparpaket verzichten“, sagte der SPD-Politiker. „Dass ausgerechnet Wolfgang Schäuble als ehemaliger Verfassungsminister das Grundgesetz überdehnt, ist besonders fatal.“

23.12.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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