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Jens Spahn CDU 2018
© Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE

Fast hundert Ablehnungen Spahn verhindert Sterbehilfe

Neue Anträge gibt es nur noch wenige.

Berlin – Trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabepflicht tödlich wirkender Medikamente an Schwerstkranke hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU / Foto) entsprechende Maßnahmen des zuständigen Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterbunden.

Wie die Behörde dem Berliner „Tagesspiegel“ mitteilte, seien bereits 93 von insgesamt 123 vorliegenden Anträgen abgelehnt worden. Einen positiven Bescheid habe es in keinem einzigen Fall gegeben. 22 suizidwillige Antragsteller seien in der Wartezeit verstorben. Neue Anträge gibt es nur noch wenige.

„Mit seiner rechtswidrigen Hinhaltetaktik hat das Bundesgesundheitsministerium Schwerkranke nun kleingekriegt“, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe).

Zwar erklärt das BfArM offiziell, es bescheide die Anträge „stets nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände.“ Doch aus internen Unterlagen des Bundesgesundheitsministeriums, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an den Tagesspiegel herausgegeben werden mussten, geht hervor, dass Spahn selbst eine Sperre verfügt hat – ohne, dass es auf nähere Prüfungen ankommen soll.

19.02.2019 - newsburger.de

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