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Horst Seehofer
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Seehofer Kein Mindestlohn für Rentner

„Wir müssen Gesetze machen, die auf die Lebenswirklichkeit passen.“

Berlin – CSU-Chef Horst Seehofer will Ausnahmen beim vereinbarten Mindestlohn gegen den Widerstand der SPD durchsetzen. „Ich möchte den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Ich werde aber aufpassen, dass er nicht zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führt“, sagte Seehofer der „Welt am Sonntag“. Für Saisonarbeiter, Praktikanten oder Ehrenamtliche könne die Regelung nicht gelten.

Seehofer unterstützte die Forderung der bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), auch Rentner von der Mindestlohnregelung auszunehmen. Ein Rentner, der von seiner Altersrente lebe und noch etwas dazuverdiene, müsse das nicht unter den Bedingungen des Mindestlohns tun. Diese Vorstellung sei „nicht abwegig“, betonte Seehofer. „Wir müssen Gesetze machen, die auf die Lebenswirklichkeit passen.“

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte solche Ausnahmeregelungen zuvor klar abgelehnt. „Ausnahmen wird es nicht geben – trotz aller Fluchtphantasien in Teilen der Union“, sagte sie. „Ohne gesetzlichen Mindestlohn gäbe es keine Große Koalition. Deshalb kann ich garantieren: Ab 1. Januar 2017 wird niemand in Deutschland weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen.“

Seehofer wiederum setzt auf das Gesetzgebungsverfahren. „Die Kärrnerarbeit liegt in der Umsetzung des Koalitionsvertrages“, sagte er. „An der einen oder anderen Stelle werden wir den Koalitionsausschuss brauchen.“

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, dass 8,50 Euro ab spätestens 2017 verpflichtend als Lohnuntergrenze gelten sollen. Bis dahin können die Tarifpartner auch Abschlüsse vereinbaren, die darunter liegen. Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns soll in regelmäßigen Abständen von einer siebenköpfigen Kommission der Tarifpartner festgelegt werden. Die Mitglieder der Kommission werden von Arbeitgebern und Gewerkschaften benannt. Wissenschaftlicher Sachverstand soll hinzugezogen werden.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Christoph Schmidt, warnte vor schwerwiegenden Folgen. „Wenn man einen einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland einführt, gefährdet das nach den vorliegenden Berechnungen bis zu 20 Prozent der Arbeitsplätze – also jeden Fünften“, sagte der Wirtschaftsweise der „Welt am Sonntag“. Der Mindestlohn sei ein gutes Beispiel dafür, dass man „Wohltaten nicht einfach per Gesetz beschließen“ könne.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Eric Schweitzer, appellierte an die neue Regierung, sie solle „noch einmal darüber nachdenken, Differenzierungen beim Mindestlohn zuzulassen“. Vor allem für kleine Betriebe im Handel und für Dienstleister stiegen die Kosten, was viele zum Abbau von Stellen zwinge, mahnte er. „In Ostdeutschland ist mehr als jeder vierte Arbeitnehmer von einem Mindestlohn von 8,50 Euro betroffen.“ Dort stünden viele Jobs auf dem Spiel.

22.12.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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