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Amazon-Päckchen
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Bericht Terrorverdächtige bestellten Bestandteile für Bomben über Amazon

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind über diese Entwicklung alarmiert

Schwerin – Der Syrer Yamen A., der einen islamistischen Anschlag in Deutschland geplant haben soll, hat Zutaten zum Bombenbau über die Internetplattform Amazon bestellt. Der 19-Jährige soll seit Sommer dort Chemikalien geordert haben, die für die Herstellung des Sprengstoffs TATP geeignet sind, der unter Dschihadisten auch „Mutter des Teufels“ genannt wird.

Bereits mehrfach haben sich in den vergangenen beiden Jahren Islamisten mithilfe der Internetplattform Zutaten für den Bombenbau beschafft, schreibt der „Spiegel“. So hatten die jungen Männer, die im April 2016 einen Sprengsatz an einem Sikh-Tempel in Essen zündeten und dabei einen Priester schwer verletzten, über Amazon kiloweise Chemikalien und Zünder geordert.

Auch der Islamist Jaber Albakr, der mutmaßlich einen Anschlag auf den Berliner Flughafen Tegel plante und sich im Oktober 2016 in einem Gefängnis in Leipzig erhängte, hatte nach Erkenntnissen der Ermittler die Bestandteile für einen TATP-Sprengsatz größtenteils über die Plattform erworben.

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind über diese Entwicklung alarmiert. Erschrocken sind Beamte auch deshalb, weil die Amazon-Algorithmen potenziellen Attentätern offenbar automatisch gefährliche Zutaten vorschlagen, nach dem Motto: „Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch…“. Die Ermittler probierten es nach der Festnahme von Albakr testweise selbst aus und legten Wasserstoffperoxid in den virtuellen Warenkorb, sie bekamen prompt weitere Chemikalien und Utensilien vorgeschlagen, die zum Bombenbau benutzt werden können.

Zudem könnten Händler, die über die Internetplattform Geschäfte ab wickeln, möglicherweise Beschränkungen zum Verkauf bestimmter Chemikalien unterlaufen, befürchteten die Ermittler.

Amazon teilte auf Anfrage mit, dass das Unternehmen wie bisher mit der Polizei zusammenarbeite, um sie bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. Zudem würden „im Rahmen der jüngsten Ereignisse“ Änderungen an der Internetseite vorgenommen, „um sicherzustellen, dass Produkte in geeigneter Weise präsentiert werden“. Verbotene Waren würden von Amazon nicht verkauft.

04.11.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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