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Germanwings-Maschine
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Schmerzensgeld Lufthansa-Anwalt hält US-Gerichte für nicht zuständig

Schon der Vorschuss von 50.000 Euro je Opfer sei „höher als gesetzlich vorgeschrieben“.

Köln – In den Streit um die Entschädigungszahlungen für die Hinterbliebenen von Absturzopfern des Germanwings-Fluges 4U9525 bezieht nun auch der Anwalt der Lufthansa-Tochter Stellung.

Im Interview mit dem Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ nimmt der Kölner Jurist Rainer Büsken Konzernchef Carsten Spohr ausdrücklich in Schutz: Schon der Vorschuss von 50.000 Euro je Opfer sei „höher als gesetzlich vorgeschrieben“, so der Lufthansa-Anwalt. In Einzelfällen könnten die Schadensersatzansprüche durchaus „in Millionenhöhe liegen“. Auch bei der Gewährung von Schmerzensgeld zeigten sich Lufthansa und Germanwings großzügiger als im Gesetz vorgesehen.

In dem Interview mit dem Magazin kritisiert Büsken zudem Opferanwälte, die Klagen in den USA angekündigt haben. Nach einem Abkommen aus dem Jahr 1999 sei das Land für den Germanwings-Fall überhaupt nicht zuständig. „Wir hoffen“, so der Jurist, „dass diese Kollegen ihre Mandanten über die eindeutige Rechtslage informieren und zur Vermeidung unnötiger Kosten von Klagen abraten werden.“

24.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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