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Schäuble und Krause verteidigen Bodenreform

Berlin – Die damaligen Unterhändler Günther Krause und Wolfgang Schäuble (beide CDU) haben knapp zwei Jahrzehnte nach ihrer Unterzeichnung des Einigungsvertrages die Regelungen zur Bodenreform verteidigt. „Man kann in einem geschichtlichen Umbruch nicht zurückgehen auf die Eigentumsverhältnisse unter Napoleon“, sagte der frühere DDR-Staatssekretär Krause der Tageszeitung „Die Welt“.

Bundesfinanzminister Schäuble sagte: „In der frei gewählten Volkskammer der DDR hätte es für eine andere Regelung im Einigungsvertrag keine Zweidrittelmehrheit gegeben.“ Schäuble verteidigte die Regelungen aber auch inhaltlich: „Weder im Westfälischen Frieden, und der liegt schon eine Weile zurück, noch in den französischen Regelungen, als die Bourbonen nach Revolution und Napoleon wieder an die Macht kamen, sind die Vermögensveränderungen wieder rückgängig gemacht worden. Das geht in der Geschichte nicht.“

Der Finanzminister sagte weiter: „Menschen, die mit ihrer Familie seit 1949 oder 1950 in einem Haus leben, sich in der DDR mit viel Improvisationskunst für dieses Haus engagiert haben, kann man nicht sagen: Ihr habt da nicht rechtmäßig gelebt. Jetzt kommen diejenigen, deren Großeltern die Eigentümer waren. Mit dieser Grundhaltung kann man nicht nach 40 Jahren Teilung die Einheit friedlich gestalten.“

Krause kritisierte, es habe „zu lange gedauert, bis der Bundestag das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz verabschiedet hat“. Bei alldem könne „man über einzelne Regelungen diskutieren. Aber eine andere salomonische vermögensrechtliche Regelung als unsere vom 15. Juni 1990 würde ich heute auch nicht machen.“

Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde am 31. August 1990 von Schäuble und Krause unterzeichnet. Er wurde damit zum Grundstein für die staatliche Vereinigung, die am 3. Oktober 1990 in Kraft trat.

20.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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