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Sanktionen für Krankenhäuser mit Mehrbettzimmern geplant

Berlin – Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hat seinen Vorschlag präzisiert, Kassenpatienten im Krankenhaus möglichst nur noch im Zweibettzimmer unterzubringen. Danach sollen die Kliniken finanzielle Einbußen von maximal 280 Euro pro Patient hinnehmen, wenn dieser in einem Zimmer mit drei oder vier Betten versorgt wird. Dies geht aus einem fünfseitigen Papier hervor, das der Tageszeitung „Die Welt“ vorliegt und das Spahn am kommenden Montag mit den Gesundheitspolitikern der Unionsbundestagsfraktion besprechen will. Krankenhauszimmer mit vier oder sogar sechs Betten sollten „mittelfristig der Vergangenheit angehören“, schreibt Spahn. „Sie bedeuten für kranke Menschen nicht selten eine enorme Zumutung und Belastung, die weder den Genesungsprozess noch im Übrigen die hygienischen Zustände fördern.“

Druck auf die Koalition, in diese Richtung tätig zu werden, kommt von der Opposition. In einem Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung“, den die SPD-Bundestagsfraktion vorbereitet und der der „Welt“ vorliegt, heißt es, das Zweibettzimmer solle „zum Standard in der stationären Versorgung erhoben“ werden. Auch hier drohen Kliniken Einbußen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte Spahns Idee zuletzt als „patientenfreundlich“ begrüßt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte davor, nur noch Zweibettzimmer zuzulassen. Erste Ergebnisse einer Umfrage unter den Krankenhäusern haben laut DKG ergeben, dass rund ein Drittel der Betten in einem Krankenhaus noch immer in Drei- oder Vierbettzimmern stehen. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, sagte der „Welt“: „Das Aufzwingen von Zweibettzimmern würde dazu führen, dass ein Drittel der Krankenhausbetten den Patienten von heute auf morgen nicht mehr zur Verfügung ständen.“ Wenn es nur Zweibettzimmer geben dürfte, müssten andere Betten abgebaut werden, behauptet Baum.

Konkret schlägt Spahn zwei Möglichkeiten vor, wie Krankenhäuser einen Anreiz bekommen können, um nur noch Zweibettzimmer anzubieten. Variante eins: Die Kliniken müssten auf zehn Euro Zuzahlung pro Tag verzichten, wenn sie einen Kassenpatienten nicht in einem Zweibettzimmer unterbringen. Jetzt muss ein gesetzlich versicherter Patient in den ersten 28 Tagen seines Aufenthalts zehn Euro pro Tag aus eigener Tasche zahlen – egal, wo und wie er untergebracht wird.

Nach Ansicht von Spahn böte eine solche Regelung den Patienten einen klaren Vorteil: Sie würden bares Geld sparen, wenn sie im Mehrbettzimmer untergebracht wären. „Zimmer zum Parkplatz sind auch beim Hotel mit Strandlage billiger“, argumentiert Spahn. Bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von sieben Tagen und einem Umsatz pro Patient von 2.900 Euro würden die Einnahmen eines Krankenhauses bei dieser Variante nach Spahns Rechnung um zwei Prozent sinken.

Variante zwei liefe auf ein ähnliches Ergebnis hinaus. Dabei erhielte das Krankenhaus pro Tag, an dem ein Kassenpatient mit zwei oder mehr Patienten das Zimmer teilen muss, weniger Geld. Spahn schlägt auch hier zehn Euro pro Tag vor, also maximal 280 Euro pro Krankenhausaufenthalt. Dieser „Abschlag“, wie es Spahn nennt, soll aber nicht an die Krankenkassen fließen, sondern für alle Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Es handele sich um keine Einsparmaßnahme zugunsten der Kassen, betont Spahn.

Der CDU-Politiker legt auch Wert darauf, dass die 520 Millionen Euro erhalten bleiben sollen, die die Krankenhäuser derzeit von den privaten Krankenversicherungen bekommen. Diese Summe wird von den Privaten für die Unterbringung ihrer Kunden in Ein- oder Zweibettzimmern gezahlt. „Die Zuschläge können weiterhin abgerechnet werden, wenn besondere Komfortausstattungen angeboten werden“, sagt Spahn und nennt das eigene Bad oder Fernseher und Telefon.

Um die Wartezeiten der Kassenpatienten auf Facharzttermine zu verkürzen, schlägt Spahn in seinem Papier vor, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ein „Terminmanagement“ anbieten müssen. Solche Vereinbarungen „inklusive möglicher Sanktionen“ könnten sie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen schließen. „Dies soll sicherstellen, dass die Wartezeit auf einen Facharzttermin in der Regel drei Wochen nicht überschreitet“, so Spahn.

03.02.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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