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Safe-Harbour-Abkommen EU kurz vor Vereinbarung neuer Datenschutzregeln mit USA

„Die EU macht sich damit fit für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters.“

Brüssel – Die Europäische Union steht kurz vor der Vereinbarung wichtiger neuer Datenschutzregeln mit den USA. „Wir verhandeln derzeit darüber, dass die US-Unternehmen die Daten der EU-Bürger nur in ganz wenigen Ausnahmefällen aus Gründen der nationalen Sicherheit an die amerikanischen Sicherheitsbehörden weiter leiten dürfen“, sagte die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova der „Welt“ (Online: Sonntag, Print: Montag).

Konkret gehe es um eine Überarbeitung des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens. Dieses Abkommen ermöglicht die ungehinderte Übermittlung personenbezogener Daten für gewerbliche Zwecke von Unternehmen in der EU an Unternehmen in den USA, die sich zur Einhaltung bestimmter Grundsätze verpflichtet haben.

Die Justizkommissarin betonte, Ausnahmen bei der Weitergabe solcher Daten an US-Behörden dürften nicht die Regel werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir noch vor Beginn der Sommerpause einen Durchbruch erzielen und wir von den Amerikanern entsprechende Zusagen bekommen werden. Damit hätten wir eine deutliche Verbesserung des bestehenden Safe-Harbour-Abkommens erreicht“, sagte Jourova der „Welt“.

Äußerst optimistisch zeigte sich die Kommissarin aus Tschechien auch mit Blick auf die Verhandlungen über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung: „Ich erwarte, dass sich die EU-Justizminister bei ihrem Treffen am Montag in Luxemburg untereinander auf eine neue Datenschutzgrundverordnung für die Europäische Union einigen werden.“ Die Verhandlungen mit dem EU-Parlament würden dann in den kommenden Wochen beginnen.

„Ich bin zuversichtlich, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung bis Ende des Jahres verabschiedet werden kann und dann im Jahr 2018 in den Mitgliedstaaten in Kraft tritt“, sagte Jourova weiter. „Das ist ein Meilenstein. Die EU macht sich damit fit für die Herausforderungen des digitalen Zeitalters.“

Nach Ansicht von Jourova werden die neuen Regeln das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft deutlich stärken, weil sie sich künftig auf den Schutz ihrer Daten verlassen können. „Unternehmen werden davon ebenfalls profitieren, weil es in der gesamten EU einheitliche Datenschutzstandards geben wird und nicht mehr einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen Rechtsvorschriften“. Das bedeute weniger Bürokratie und weniger Ausgaben für die Beratung durch Rechtsanwälte. „Allein dadurch sparen die Unternehmen in der EU 2,3 Milliarden Euro im Jahr.“

Als einen wichtigen Vorteil für die Bürger nannte Jourova, dass die neue Verordnung ein „Recht auf Vergessenwerden“ enthalte: „Er kann Daten im Internet viel leichter löschen lassen als bisher.“ Weitere Vorteile seien, dass Datenverarbeiter ihre Produkte künftig mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen anbieten müssen und Verbraucher sofort informiert werden müssen, wenn ihre Daten gehackt wurden.

Auch für Unternehmen seien die neuen europäischen Datenschutzregeln ein Gewinn. Jourova: „Es gilt der Grundsatz: `One continent, one law`. Das bedeutet: Ein gemeinsames Datenschutzrecht für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind. Auch für jene aus Drittstaaten.“ Das führe auch dazu, dass weniger Datenschutz in einem Land nicht mehr zu einem Wettbewerbsvorteil werden kann. „Alle spielen auf demselben Platz nach den gleichen Regeln“, erklärte die Kommissarin.

Jourova kündigte hohe Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz an. Die nationalen Datenschutzbehörden könnten das Recht des Bürgers auf Datenschutz künftig viel besser durchsetzen. „Bei ernsthaften Verstößen gegen den Datenschutz drohen künftig hohe Strafen. Die Bußgelder sollen für Unternehmen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes liegen, das können sehr hohe Millionenbeträge sein“, sagte die Justizkommissarin. Die Strafen für öffentliche Einrichtungen könnten bis zu einer Million Euro betragen.

14.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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