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HIV-infizierte Sängerin muss nicht ins Gefängnis

Darmstadt – Die wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagte HIV-infizierte Sängerin ist am Donnerstag zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damit entsprach das Amtsgericht Darmstadt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Die Frau hatte im Jahr 2004 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Mann, obwohl sie sich ihrer Infektion bewusst war und steckte ihn an. Ein Gutachter der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität hatte im Prozess erklärt, dass die Sängerin mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Ex-Freundes verantwortlich sei.

Die 28-Jährige hatte schon zum Prozessaufakt gestanden, seit 1999 von ihrer HIV-Infektion gewusst zu haben. Sie hatte später mit mindestens zwei weiteren Männern ungeschützten Sex, die sich allerdings nicht ansteckten. Nachdem die Sängerin 2008 angezeigt worden war, saß sie im April 2009 mehrere Tage wegen „Wiederholungsgefahr“ in Untersuchungshaft.

Anmerkung der Redaktion: Wir verzichten weiterhin wegen der aktuellen Haltung des Landgerichts Berlin und des Landgerichts Hamburg zum Persönlichkeitsrecht auf die Nennung des Namens.

26.08.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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