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Rente mit 63 Wirtschaft warnt vor Frühverrentungswelle

Rente mit 63 sei ein Irrweg.

Berlin – Führende Wirtschaftsverbände in Deutschland warnen wegen der geplanten Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 vor einer neuen Frühverrentungswelle.

„Werden dabei auch noch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet, wird ein ganz weites Tor für neue Frühverrentungsmodelle geschaffen. Dann wäre es sogar möglich, bereits mit 61 Jahren mit der Arbeit aufzuhören, um dann nach dem Arbeitslosengeldbezug vorzeitig in die abschlagsfreie Rente zu gehen“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Lutz Goebel, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, warnte sogar vor einer „Frühverrentungsorgie“ wie in den Neunzigerjahren: „Da Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 einfließen sollen, werden falsche Anreize auf Kosten der Beitragszahler gesetzt. Älteren Arbeitnehmern werden dann schon mit 61 oder 62 Abfindungen gezahlt, die genau der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und letztem Gehalt entsprechen. Arbeitslosengeld und höhere Rente zahlen dann immer alle Beitragszahler“, sagte er der SZ.

Goebel hält die Rente mit 63 für einen Irrweg: „Das wird vor allem gut ausgebildete Facharbeiter zu früh aus dem Arbeitsmarkt rausnehmen.“ Das könne sich Deutschland wegen des Fachkräftemangels aber nicht leisten.

Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), hatte sich zuvor ebenfalls besorgt gezeigt. Er sieht bei der nächsten Rezession die Gefahr, dass Unternehmen Mitarbeiter in die Frührente schicken, statt sie über Kurzarbeit im Betrieb zu halten wie in der Finanzkrise 2009.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass langjährig Versicherte, die einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung aufweisen können, vom 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Laut Zeitungsbericht verdichten sich derzeit die Anzeichen, dass dabei die Anrechnungszeit für Phasen der Arbeitslosigkeit auf fünf Jahre begrenzt wird.

Mitte der neunziger Jahre hatten vor allem große Unternehmen Personal über Frühverrentungsprogramme abgebaut. Dabei wurden Hunderttausende Mitarbeiter von 55 und mehr Jahren entlassen. Sie kassierten häufig eine Abfindung, bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld plus eine Unterstützung vom früheren Arbeitgeber und konnten dann bereits mit 60 Jahren vorzeitig in die Rente ohne Abschläge rutschen. Opfer waren die Sozialkassen.

09.01.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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