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Rente mit 63 CDU-Wirtschaftsrat erfreut über Datenlücke

„Die Rente mit 63 ist falsch und ungerecht.“

Berlin – Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, hat sich erfreut über die überraschend aufgetauchten Daten-Probleme bei der Umsetzung der abschlagfreien Rente mit 63 gezeigt. „Würden verwaltungstechnische Gründe nun die Anrechnung der Arbeitslosenzeiten verhindern, wäre dies dem Wirtschaftsrat durchaus willkommen“, sagte Steiger „Handelsblatt-Online„. „Die Rente mit 63 ist falsch und ungerecht.“ Zumal der demographische Wandel, Fachkräftemangel und die Generationengerechtigkeit der Politik nahe legten, für längere und nicht für kürzere Lebensarbeitszeiten zu werben.

Wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun dennoch dieses „fatale Signal“ setze, dürften „in keinem Fall“ auch noch Zeiten der Arbeitslosigkeit mit angerechnet werden – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Hartz IV handele, sagte Steiger weiter. „Diese Rentenbeiträge sind nicht erwirtschaftet, sondern ohnehin schon auf Kosten der Beitrags- (im Falle des Arbeitslosengeldes I) und Steuerzahler (im Fall von Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Hartz IV) erworben worden“, sagte der CDU-Politiker.

Demgegenüber sagte der Vorsitzende des SPD-Arbeitnehmerflügels, Klaus Barthel, die abschlagfreie Rente für langjährig Versicherte bleibe ein „wichtiger Eckpunkt“ in der Rentenpolitik der Großen Koalition. Es müsse nun geklärt werden, ob die Anrechnung aller Zeiten der Arbeitslosigkeit „dramatische“ Finanzierungsprobleme aufwerfe. „Es kann am Ende nicht sein, dass die kaum mit Beiträgen behelligte Manager-Gattin anstandslos die Erhöhung der Mütterrente bekommt, während eine in Hartz IV abgerutschte frühere Schlecker-Verkäuferin, die jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, bis 67 arbeiten muss oder auch noch Rentenabschläge hinnehmen soll“, sagte der SPD-Politiker „Handelsblatt-Online“.

Aus Barthels Sicht erweist sich angesichts der Probleme als richtig, dass die SPD im Regierungsprogramm stets auf Versicherungs- und nicht auf Beitragszeiten abgehoben habe, wenn es um die Anrechnung von Anspruchszeiten geht, weil in der Vergangenheit Zeiten von Arbeitslosigkeit rentenrechtlich unterschiedlich behandelt wurden. „Dies darf jetzt nicht zulasten der Anspruchsberechtigten gehen“, betonte Barthel.

23.01.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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