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Referentenentwurf Extra-Strafen für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger bleiben

Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt.

Berlin – Für unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel Termine im Jobcenter versäumen oder Jobs ablehnen, wird es weiter schärfere Sanktionen geben: Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Regeln vom Lebensalter unabhängig zu machen und damit teilweise zu entschärfen, sind endgültig vom Tisch. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System, der an die Verbände weitergeleitet wurde und über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) vorliegt.

Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine Lockerung der Sanktionen vehement ab.

Bei unter 25-Jährigen dürfen die Vermittler schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dafür plädiert, die Ausnahmeregeln für unter 25-Jährige aufzuheben. Das Arbeitsministerium wollte diesen Vorschlag zunächst umsetzen – auch mit dem Argument, dass junge Langzeitarbeitslose dann auf Grund solcher Sanktionen nicht mehr auf der Straße landen könnten. Nun ist dem SZ-Bericht zufolge davon in dem Entwurf keine Rede mehr.

Der 74 Seiten starke, vorläufige Gesetzespaket beruht auf einer Liste mit ursprünglich 36 Vorschlägen, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bereits im Sommer 2014 vorgelegt hatte. Ziel des Gesetzes sei es, „dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten“ und die Arbeit für die Mitarbeiter in den Jobcentern einfacher werde, heißt es in dem Entwurf. Die Jobcenter sollen deshalb künftig, so weit wie möglich, nur noch einmal im Jahr statt alle sechs Monate einen Hartz-IV-Bescheid verschicken.

Auch viele andere Details will das Arbeitsministerium ändern. So sollen Hartz-IV- Empfänger einen Freibetrag für Kapitalerträge bekommen. Auch ehrenamtlich Tätige, die ein steuerlich begünstigtes Honorar erhalten, werden besser gestellt. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und trotzdem auf Hartz IV angewiesen ist, hat von 2017 an Anspruch darauf, von einer Arbeitsagentur und nicht vom Jobcenter gefördert zu werden.

Eine Sprecherin der Bundesagentur bewertete die Änderungen positiv. „Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern“, sagte sie der SZ.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, bezeichnete die geplanten Rechtsänderungen dagegen als „eine vertane Chance“. Sie wies darauf hin, dass die Bundesregierung selbst nur mit einer Entlastung der Jobcenter in Höhe von 39 Millionen Euro rechne. Angesichts eines Gesamtverwaltungskostenaufwands von 4,8 Milliarden Euro pro Jahr sei „dies mehr als dürftig. So werden keine Kapazitäten im System freigesetzt, um die Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen zu verbessern“, sagte sie.

28.10.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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