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Rechtsprechung Deutsche EU-Generalanwältin will „sensible Urteile“ des EuGH

„Im Moment ist es schwierig mit Europa.“

Luxemburg – Die deutsche Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Juliane Kokott, hat das Luxemburger Gericht zu sensibler Rechtsprechung aufgefordert.

„Im Moment ist es schwierig mit Europa. Darum muss der Europäische Gerichtshof vorsichtig sein und mit sensiblen Urteilen sein Bestes geben“, sagte die Juristin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe). Weil die Urteile des EuGH sich unmittelbar in sämtlichen Mitgliedsstaaten mit all ihren Besonderheiten auswirkten, müsse das Gericht die Folgen seiner Rechtsprechung immer besonders sorgfältig bedenken.

Ihr Plädoyer für Sensibilität in der Rechtsprechung sei zwar kein Ruf nach Gefälligkeitsurteilen. „So etwas sollte der EuGH nie machen“, sagte Kokott. Es müsse einem Gericht aber immer um die Akzeptanz seiner Urteile gehen. „Schließlich hat jeder Bürger sich danach zu richten. Eine Rechtsprechung, die nicht – bei gutem Willen – für jedermann einsichtig, klar und akzeptabel ist, läuft ins Leere.“

Durch den Brexit, den Austritt Großbritanniens aus der EU, drohe dem EuGH ein erheblicher Verlust an Expertise. „Die Stimme Großbritanniens wird in den EuGH-Verfahren fehlen. Die Mitgliedstaaten können ja in allen Vorabentscheidungsverfahren ihre Sichtweise einbringen, auch in solchen aus anderen Mitgliedstaaten.“ Die britischen Juristen, die sie auf europäischer Ebene kennengelernt habe, seien hervorragend ausgebildet und exzellente Kenner des Europarechts.

Kokott kam 2003 an den EuGH. Sie absolviert inzwischen die dritte, jeweils auf sechs Jahre befristete Amtsperiode und ist damit die am längsten amtierende EuGH-Generalanwältin. Der Reichtum an Erfahrung in höchst unterschiedlichen Rechtsgebieten lasse sich gar nicht hoch genug schätzen, sagte sie. Insofern sei sie „dankbar, dass ich jetzt schon so lange hier bin. Und je länger jemand in so einem Amt ist, desto größer wird sein Gewicht. So sollte es jedenfalls sein. Ansonsten stimmt irgendwas nicht.“

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit deutschen Staatsanwälten vergleichbar. Vielmehr bereiten Sie die zur Entscheidung vorgelegten Fälle für die Richter auf und geben eine Urteilsempfehlung, den so genannten Schlussantrag. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle folgt der Gerichtshof dem Votum der Generalanwälte.

Im Zuge der EU-Erweiterung wurde ihre Zahl mehrfach erhöht. Heute sind es elf. Deutschland und fünf andere Mitgliedsstaaten entsenden immer einen Generalanwalt. Fünf Posten werden rotierend vergeben.

20.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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