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Israelische Fahnen
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Rechtsgelehrter Verbrennen israelischer Fahnen ist untragbar

„Die bisherige Differenzierung ist spitzfindig und unnötig.“

Berlin – Der Rechts- und Staatswissenschaftler Ulrich Battis hält das Verbrennen israelischer Fahnen für untragbar und schlägt eine Änderung des Paragrafen 104 im Strafgesetzbuch vor. Bislang ist das Verbrennen von Fahnen ausländischer Staaten nur strafbar, wenn es Hoheitszeichen offizieller Herkunft sind – beispielsweise, wenn an einem Konsulat einen Flagge gestohlen worden wäre.

„Ich teile die Ansicht des Zentralrates der Juden. Die bisherige Differenzierung ist spitzfindig und unnötig“, sagte Battis der „Heilbronner Stimme“ (Samstagsausgabe). Gerade aufgrund unserer Geschichte und unserer Verantwortung für Israel müsse es doch völlig egal sein, ob eine Flagge aus einer Botschaft oder einem Geschäft stamme oder selbst gemalt sei. „Die Symbolik ist doch immer gleich, wenn eine Fahne brennt“, so der Rechtsgelehrte.

Battis betonte, Änderungen im Strafgesetzbuch sollten nicht ohne Not und behutsam erfolgen. „Aber hier sage ich ganz deutlich, dass ich klar die israelische Position teile. Das Verbrennen der Fahnen ist untragbar.“ Die bisherige Regelung werde vielfach ausgenutzt, um ungestraft davonzukommen.

Auch der Staatsrechtler Rupert Scholz fordert, den Paragraphen 104 im Strafgesetzbuch (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten) zu erweitern und damit die Hoheitszeichen besser zu schützen. Die Strafandrohung für das öffentliche Zerstören oder Verbrennen müsse klarer herausgestellt werden. Scholz sagte der „Heilbronner Stimme“, er sei für eine Erweiterung des Paragraphen 104.1 um dem Satz: „Das Gleiche gilt für solche Taten in der Öffentlichkeit.“

Zuvor hatte sich der israelische Botschafter Jeremy Issacharoff der Forderung nach einem generellen Verbot des öffentlichen Verbrennens ausländischer Flaggen in Deutschland angeschlossen.

16.12.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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