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Ramelow: Wegen Verfassungsschutz-Beobachtung nach Karlsruhe
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Ramelow: Wegen Verfassungsschutz-Beobachtung nach Karlsruhe

Berlin – Der Vorsitzende der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, will vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, falls ihm das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Streit um die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz nicht recht gibt. „Ich erwarte, dass die Beobachtung meiner Partei in Gänze eingestellt wird“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“.

„Ich kann nicht akzeptieren, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu selbst legitimiert.“ Die Diskriminierung bestehe darin, dass alle Abgeordneten der Bundestagsfraktion namentlich erfasst seien; das sei „skandalös“. Zudem werde die Linkspartei etwa für das Ziel bestraft, Banken verstaatlichen zu wollen. Die Bundesregierung aber, die während der Finanzkrise solche Verstaatlichungen de facto realisiert habe, bleibe ungeschoren.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ramelow nicht mehr observieren darf. BfV-Präsident Heinz Fromm hatte daraufhin Revision eingelegt.

21.07.2010 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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