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«Bandidos»-Rocker
© Marius Becker / Symbol über dpa

Urteil Rockern darf grundsätzlich der Waffenschein entzogen werden

Es bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet würden.

Leipzig – Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf die Waffenerlaubnis grundsätzlich wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Durch die Strukturen könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen werden, begründeten die Richter ihr Urteil. Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden.

Im konkreten Fall hatten drei Rocker-Funktionäre geklagt, dass ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenerlaubnis entzogen hatten, allein weil sie zur Führungsriege der Rockerclubs „Bandidos MC Regensburg“ sowie „Bandidos MC Passau“ gehören. Der 6. Senat wies die Klage zurück (Az.: BVerwG 6 C 1.14). Gegen die Entscheidung ist noch eine Verfassungsbeschwerde möglich.

Als einen wichtigen „Etappensieg im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität“ bezeichnete der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung. „Die Entwaffnung der Rockerclubs gilt es nun konsequent voranzutreiben.“

Alleine auf den Namen des Präsidenten der inzwischen aufgelösten Regensburger Bandidos sind 13 Waffen registriert. Außerdem durfte er mit behördlicher Genehmigung Sprengstoff besitzen. Nach Angaben seines Rechtsanwaltes hatte der Sportschütze seit 1989 mehrere Waffenbesitzkarten. Die beiden anderen Männer waren zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt.

„Mein Mandant ist unmittelbar nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, und man versucht mittelbar über die Mitgliedschaft in einem Verein eine Unzuverlässigkeit zu konstruieren“, sagte der Rechtsanwalt des Regensburgers, Andreas Haböck. Zudem müsse zwischen Bandidos im süddeutschen Raum und Bandidos in anderen Gegenden Deutschlands differenziert werden.

Die Landesanwaltschaft Bayern hatte dagegen argumentiert, dass die Mitgliedschaft bindend sei und vielfach Unterwerfung bedeute. Die Rockerszene sei vielerorts durch gewalttätige Revierkämpfe geprägt, die auch mit Waffen geführt würden und bei der Rocker eines Clubs einander auch vereinsübergreifend unterstützten. Dieser Argumentation folgte nun das Leipziger Gericht.

Die kriminelle Rockerszene in Deutschland kämpft seit Jahren brutal um Macht und Einfluss. Zu den untereinander verfeindeten Rockergruppen gehören Hells Angels, MC Gremium, Bandidos und Outlaws. Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von bundesweit etwa 9000 Rockern aus. Bei der Organisierten Kriminalität stand 2013 laut BKA jedes achte Verfahren im Zusammenhang mit Rockern.

Vor allem die umfangreiche Aufrüstung der Clubs macht den Behörden zu schaffen. Immer wieder werden umfangreiche Waffenarsenale entdeckt. So beschlagnahmte die Polizei im März 2013 bei einer Großrazzia in Bayern 86 Schusswaffen, etwa 2000 Schuss Munition, 5,5 Kilo Drogen sowie etliche verbotene Gegenstände wie Messer und Schlagringe.

Der Rechtsanwalt der unterlegenen Passauer Rocker ist überzeugt, dass die Entscheidung der Leipziger Richter Einfluss auch auf andere Vereine und Gruppierungen wie auch die Hooliganszene haben wird. „Es werden jetzt sehr viele Waffenscheine zurückgenommen. Die zuständigen Behörden werden jetzt groß aufräumen“, sagte Rechtsanwalt Michael Salmansberger aus Deggendorf.

28.01.2015 - dpa / newsburger.de

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