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Notarzt-Einsatz
© Rolf Vennenbernd / Archiv über dpa

"Freispruch" gefordert Petition für Notarzt findet mehr als 160 000 Unterstützer

Der Notarzt zeigte sich tief beeindruckt vom Zuspruch.

Neuburg/Donau – Ein Strafbefehl gegen einen bayerischen Notarzt hat im Internet einen Proteststurm entfacht. Mehr als 160 000 Menschen fordern in einer Online-Petition einen „Freispruch“ für den Mediziner, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war. Ein Mann aus Hamburg hatte die Online-Petition gestartet, bis Sonntagnachmittag fand diese bereits mehr als 167 000 Unterstützer.

Der Notarzt war im vergangenen April von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrere Autos überholen.

Ein Autofahrer zeigte ihn an, der Arzt bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess.

Der Notarzt zeigte sich tief beeindruckt vom Zuspruch. „Es ist überwältigend“, sagte er in einem Interview des „Donaukurier“ (Samstag). „Das geht ja quer durch die ganze Bundesrepublik. Und wenn Dortmunder einen Bayern stützen, dann will das schon was heißen.“

Er habe sich nicht falsch verhalten, betonte der Mediziner. „Ich habe das getan, was ich in 5000 Einsätzen vorher auch schon getan habe. Und das kann eigentlich nicht falsch sein. Zumal ich bisher noch nie einen Unfall hatte oder irgendjemanden in Bedrängnis gebracht habe.“ Er selbst bezeichnete seine Fahrweise als zügig, aber „jederzeit kontrolliert.“ Regelmäßig absolviere er zudem ein Fahrsicherheitstraining.

Inzwischen ist auch die Münchner Generalstaatsanwalt auf den Fall aufmerksam geworden und hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ die Akten angefordert. Der Notarzt ist indes überzeugt, dass er unbescholten davonkommen wird. „Wenn wir unsere Argumente sauber rüberbringen können und der Richter ein vernünftiger Mensch ist – wovon ich ausgehe – bin ich mir sicher, dass das Ganze letztendlich niedergeschlagen werden muss.“

08.02.2015 - dpa / newsburger.de

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