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Tatort am Alexanderplatz
© Maurizio Gambarini über dpa

Urteil 7 Jahre und 8 Monate Haft für Messerstecher vom Alexanderplatz

Der 19-Jährige sei des Totschlags schuldig, entschieden die Richter.

Berlin – Für einen tödlichen Messerangriff auf einen Unbekannten am Berliner Alexanderplatz ist ein 19-Jähriger zu knapp acht Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts rammte der junge Angreifer im Sommer 2014 seinem 30-jährigen Opfer eine lange Klinge in die Herzgegend.

Der Bademeister, der einen Streit hatte schlichten wollen, verblutete. Heute verurteilte das Landgericht den 19-Jährigen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten Haft. Täter und Opfer hatten sich nicht gekannt.

Es sei eine Tat ohne erkennbaren Anlass, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Nowak. Der Fall zeige, welche schweren Folgen es haben könne, „wenn junge Männer mit Messern unterwegs sind, unter Drogen stehen und eine niedrige Reizschwelle haben“. Vor dem Stich am Nachmittag des 24. August habe das Opfer einen Streit schlichten wollen, den der Jugendliche mit einer ihm fremden Frau gesucht habe. Als Begleiter der Frau habe der Bademeister deeskalieren wollen.

Rund um den Alexanderplatz in der Mitte Berlins kommt es immer wieder zu brutaler Gewalt. 2012 wurde in der Nähe des Platzes im Stadtzentrum Jonny K. niedergeprügelt. Der 20-Jährige starb kurz danach. Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus.

Das Gericht sprach in diesem Fall von einer „Spontantat mit bedingtem Tötungsvorsatz“. Das Tatmotiv sei unklar geblieben. Der Angeklagte habe sich möglicherweise gedemütigt gefühlt. Weil er nächtelang nicht geschlafen und Drogen konsumiert hatte, habe der Täter die „tatsächliche Situation nicht richtig reflektiert“. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Anders als die Staatsanwaltschaft sahen die Richter keine Heimtücke: Ein bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei nicht festgestellt worden. Die Anklage hatte neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Man werde Rechtsmittel prüfen, sagte ein Anklage-Vertreter. Die Verteidigerin des 19-Jährigen, der teilgeständig war, hatte maximal sechs Jahre Haft gefordert. 

Für die Familie des Getöteten sagte Anwalt Roland Weber, die Tat sei Ergebnis einer langen Fehlentwicklung – der vorbestrafte 19-Jährige sei jahrelang vom Jugendamt betreut worden. „Wenn deutlich früher klare Zeichen gesetzt worden wären, wäre es nicht so weit gekommen.“

02.03.2015 - dpa / newsburger.de

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