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Prozess um Mord in Jobcenter Angeklagter macht keine Angaben

Das Urteil soll Anfang April verkündet werden.

Düsseldorf – Wegen des Mordes an einer Sachbearbeiterin im Neusser Jobcenter muss sich ein 52 Jahre alter Mann seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Düsseldorf erklärte der Angeklagte, dass er zunächst keine Angaben zur Sache machen werde. Die Anklage wirft dem Familienvater Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Der Mann hatte die 32-Jährige im September an ihrem Arbeitsplatz erstochen.

Der Angeklagte hatte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft über einen angeblichen Datenmissbrauch im Jobcenter geärgert und wollte deshalb seinen Sachbearbeiter zur Rede stellen. Da er ihn nicht antraf, suchte er das Büro des späteren Opfers auf. Völlig unerwartet soll er dort ein Messer gezückt und auf die 32-Jährige eingestochen haben. Bei dem Angriff wurde die Frau so schwer verletzt, dass sie noch vor Ort starb.

Das Düsseldorfer Landgericht hat für den Prozess sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Anfang April verkündet werden. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

06.03.2013 - dapd / newsburger.de

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