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Polizeistatistik Zahl der Kinderpornografiefälle nimmt zu

Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Berlin – Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Kinderpornografie hat drastisch zugenommen. Sie stieg beim „Besitz und der Verschaffung von Kinderpornografie“ im vergangenen Jahr um 27,9 Prozent auf 4.144 Straftaten, wie aus der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2013 hervorgeht, berichtet die „Welt“. Bei Kinderpornografie gibt es Experten zufolge allerdings ein hohes Dunkelfeld. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wird die Zahlen an diesem Mittwoch offiziell in Berlin vorstellen.

Die Aufklärungsquote bei diesem Delikt sank der Statistik zufolge gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,4 Prozentpunkte auf 91,4 Prozent. Die Zahl bei der „Verbreitung von Kinderpornografie“ nahm demnach leicht zu – um 0,2 Prozent auf 2.471 Fälle. Die Polizei konnte die Aufklärungsquote um 8,8 Prozent auf 76,5 Prozent verbessern, schreibt die „Welt“ weiter.

Die Gesamtzahl der Straftat „Verbreitung pornografischer Schriften“ (inklusive Kinderpornografie) schnellte der Statistik zufolge um 23,1 Prozent auf 9.488 Fälle in die Höhe. Hier stieg die Aufklärungsquote gegenüber dem Jahr 2012 um 3,8 Prozentpunkte auf 84,8 Prozent.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisiert die mangelnde Unterstützung durch die Politik im Kampf gegen Kinderpornografie. „Bearbeitungszeiten von 18 bis 24 Monaten sind heute nicht mehr selten, sondern eher die Regel. Trotzdem gewähren uns die verantwortlichen Politiker nicht die notwendigen Haushaltsmittel, um in diesem Bereich technisch und personell aufstocken zu können“, sagte der BDK-Vorsitzende André Schulz der „Welt“. In vielen Bundesländern müsse die Polizei bereits Privatfirmen beauftragen, um sichergestellte Festplatten mit verdächtigen Fotos und Videos auszuwerten.

Besonders um auch „Kinderschändern das Handwerk zu legen“, fordert Schulz eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Wir benötigen jetzt umgehend die verfassungsrechtlich mögliche Befugnis zur Speicherung der Telekommunikationsdaten“, sagte Schulz der „Welt“. Das sei angesichts von Tausenden misshandelter Kinder ein „niederschwelliger Grundrechtseingriff“.

04.06.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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