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Peter Schaar EU-Pläne zu E-Evidence schränken Grundrechte ein

Was die EU da plane, sei schon „ziemlich einmalig und sehr weitgehend“.

Berlin – Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplanten Regelungen der E-Evidence-Verordnung der EU scharf kritisiert.

Der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Daten von EU-Bürgern ohne Kontrolle sei „eine massive Einschränkung der Grundrechte der EU-Bürger“, sagte Schaar in der Sendung „hr-iNFO Netzwelt“. Was die Europäische Union da plane, sei schon „ziemlich einmalig und sehr weitgehend“, sagte Schaar.

Die E-Evidence-Verordnung der Europäischen Union soll den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Daten von Verdächtigen über Ländergrenzen hinweg vereinfachen. So müssten nach den Plänen der EU beispielsweise die Anbieter von E-Mail- oder Messengerdiensten die Verbindungsdaten und auch die Inhalte von Nachrichten herausgeben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt oder in dem der Beschuldigte lebt, eine Straftat ist. Es genüge bereits der Verdacht, sagte Schaar. Der Staat, in dem der Provider sitzt, soll bei einer solchen Entscheidung nicht mitreden können. Damit sei nicht mehr prüfbar, ob eine Datenabfrage überhaupt rechtens ist.

Die einzelnen Punkte der E-Evidence-Verordnung befinden sich derzeit in der Abstimmung in der EU-Kommission. Deutschland hatte im Frühjahr signalisiert, der Verordnung in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen.

Parallel zur Abstimmung der Verordnung innerhalb der EU verhandelt die Kommission in Brüssel seit August mit den USA über eine gleichlautende Regelung.

07.08.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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