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Parteispenden AfD klagt gegen Entscheidung der Bundestagsverwaltung

Zahlungen in Höhe von 402.900 Euro festgesetzt.

Berlin – Nach der Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die AfD mit einer Strafzahlung wegen illegaler Parteispenden zu belegen, hat die Partei angekündigt, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Wegen Verstöße gegen das Parteiengesetz in zwei Fällen seien Zahlungen in Höhe von 402.900 Euro festgesetzt worden, teilte die AfD am Dienstag mit.

Die Sachleistungen der Goal AG seien keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes gewesen. Die AfD werde deswegen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, teilte die Partei weiter mit. Die Bundestagsverwaltung sei der Argumentation der beiden durch die Partei eingereichten Stellungnahmen nicht gefolgt, so die AfD.

Die Prüfungen durch die Bundestagsverwaltung hatten ergeben, dass der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen und Guido Reil, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, in Landtagswahlkämpfen in 2016 und 2017 illegale Zuwendungen angenommen haben sollen. Die Behörde hatte die Spenden über Monate geprüft. Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl im Mai.

16.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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