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Sebastian Edathy am 18.12.2014
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Parteiordnungsverfahren Edathy will Berufung gegen Gremien-Entscheidung einlegen

„Ich akzeptiere das aber nicht.“

Berlin – Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy will gegen die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, nach der er seine SPD-Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen muss, Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen.

„Nach Sichtung des 32-seitigen Textes war es zwingend, den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf meinen Parteiausschluss abzulehnen“, schrieb Edathy am Montag auf seiner Facebook-Seite. Die Gründe habe die Kommission stringent dargelegt.

„Unverständlich bleibt aber gerade deshalb, wieso meine Mitgliedsrechte für drei Jahre ruhen sollen. Diesbezüglich besteht bei mir der Eindruck, dass der Hintergrund allein der sein dürfte, dem SPD-Bundesvorstand ein komplettes Scheitern zu ersparen.“ Das halte er „politisch für nachvollziehbar“, schrieb Edathy weiter. „Ich akzeptiere das aber nicht.“

Das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover hatte am Montag einen Antrag auf Parteiausschluss gegen Edathy abgewiesen und das „zeitweilige Ruhen aller Rechte aus der Mitgliedschaft“ für drei Jahre angeordnet. Das sogenannte Parteiordnungsverfahren war im Februar 2014 eingeleitet worden: Der Parteivorstand hatte den geforderten Ausschluss damit begründet, dass Edathy gegen das Selbstverständnis, das mit einer Parteimitgliedschaft einher gehe, verstoßen habe.

Der Ausschluss Edathys sollte erfolgen, obwohl ein Prozess gegen ihn gegen eine Geldbuße eingestellt worden war und er damit juristisch nicht vorbestraft ist. Edathy hatte sich geweigert, selbst aus der Partei auszutreten.

01.06.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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