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Heiko Maas SPD
© SPD Saar / CC BY-SA 3.0

Gesetzentwurf Ermächtigung zur Strafverfolgung soll künftig entfallen

„Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht.“

Berlin – Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der Verfolgung von Straftaten gegen ausländische Staaten künftig ganz heraushalten. Dies geht aus einem Entwurf des Ministeriums zur Abschaffung des Paragrafen 103 hervor, der bisher noch die Beleidigung ausländischer Staatspräsidenten unter Strafe stellt.

Nach dem Entwurf, der dem Berliner „Tagesspiegel“ vorliegt (Freitagausgabe), soll künftig auch bei anderen Delikten wie etwa der „Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten“ oder Angriffen gegen deren Organe und Vertreter auf die so genannte Strafverfolgungsermächtigung verzichtet werden.

Paragraf 103 soll künftig ganz entfallen. Der Tatbestand bestraft die Beleidigung ausländischer Staatschefs mit bis zu drei Jahren, bei Verleumdungen sogar bis zu fünf Jahren. Die einfache Beleidigung, wie sie in Deutschland jeder gegen jeden zur Anzeige bringen kann, wird dagegen nur mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bedroht. „Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht“, stellt der Regierungsentwurf fest.

28.04.2016 - newsburger.de

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