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Menschen mit und ohne Mundschutz
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Papier Corona-Lockerungen verfassungsrechtlich problematisch

Einführung einer Schutzmaskenpflicht in der Öffentlichkeit sinnvoller?

Berlin – Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen scharf kritisiert. Es sei verfassungsrechtlich problematisch, dass beispielsweise Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen dürften, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Nach dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes seien „Differenzierungen zwischen Personen der gleichen Vergleichsgruppe nur bei Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ erlaubt. So sei es nicht ersichtlich, warum eine Unterscheidung anhand der Verkaufsfläche vorgenommen werde, so Papier. Geschäftsinhaber mit einer größeren Verkaufsfläche könnten „die gebotenen Abstandsregelungen vielleicht sogar besser umsetzen“ als Geschäftsinhaber mit kleinerer Verkaufsfläche.

Es stelle sich die Frage, ob nicht die Einführung einer Schutzmaskenpflicht in der Öffentlichkeit „deutlich weniger in die Freiheitsrechte eingreift“.

Die zunächst beschlossenen Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen stellten „sehr einschneidende und schwerwiegende Grundrechtseingriffe dar“, sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands. Diese drastischen Freiheitsbeschränkungen könnten nur vorübergehender Natur sein. Lockerungen seien nicht nur politisch, sondern gerade rechtlich geboten, wenn die Einschränkungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung „nicht mehr zwingend erforderlich“ seien.

Als „weiteres zentrales Problem“ führte Papier an, dass die Freiheitsbeschränkungen ohne Beteiligung des Bundestages beschlossen wurden. Nach den grundgesetzlichen Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sei es Sache des Parlaments, wesentliche Fragen der Grundrechtsausübung und der Freiheitsbeschränkungen „durch Gesetz selbst zu regeln und dies jedenfalls nicht für eine gewisse Dauer allein Regierung und Verwaltung zu überlassen“.

18.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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