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Eingang zum Strafjustizzentrum München während des NSU-Prozesses
© über dts Nachrichtenagentur

Panne bei NSU-Prozess Journalisten von Platz-Verlosung ausgeschlossen

Anmeldungen als unerwünschte Werbung abgelegt.

München – Bei der Vergabe der Presseplätze im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist es zu einer weiteren, bislang unbekannten Panne gekommen: Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf Akten des Oberlandesgerichts (OLG) München berichtet, landeten E-Mails mehrerer Journalisten, die sich fristgerecht für den Prozess angemeldet hatten, bei der Justizpressestelle im Ordner für unerwünschte Werbung.

Eine OLG-Mitarbeiterin entdeckte den Fehler zufällig am 6. Mai, dem ersten Verhandlungstag. Die betroffenen Journalisten hatten keine Chance, einen der 50 garantierten Sitze zu bekommen, da sich ihre Anmeldungen bei der Verlosung der Presseplätze am 29. April nicht im Loskorb befanden. Die benachteiligten Medienvertreter wurden vom OLG bis heute nicht informiert. Wie der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. kürzlich in einem Brief an das Gericht monierte, hatten die Journalisten daher „keine Möglichkeit, den Verfahrensfehler zu rügen“.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erwiderte „Focus“ zufolge, selbst wenn es bei der Platzvergabe „zu Fehlern gekommen“ sein sollte, müsse das Prozedere nicht wiederholt werden. Der Grundsatz der Öffentlichkeit sei „nicht verletzt“ worden.

Um die Vergabe der Presseplätze hatte es im Vorfeld des NSU-Prozesses heftigen Streit gegeben. Das OLG musste den Verhandlungsbeginn verschieben und das Akkreditierungsverfahren neu starten. Das Bundesverfassungsgericht hatte mindestens drei feste Plätze für türkische Medien verlangt. Zunächst waren die Reservierungen nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben worden.

14.07.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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