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Eingang zum Strafjustizzentrum München während des NSU-Prozesses
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NSU-Prozess Keine Ermittlungen gegen Verteidiger von Beate Z.

Das Verhalten der Rechtsanwälte erfülle keinen Straftatbestand.

München – Die Staatsanwaltschaft München will nach der Strafanzeige von Beate Z. gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger kein Ermittlungsverfahren einleiten. Das Verhalten der Rechtsanwälte erfülle keinen Straftatbestand, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit.

Z. hatte ihren Verteidigern vorgeworfen, ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht durch Gespräche mit dem Vorsitzenden Richter des betreffenden Strafsenats verletzt zu haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den Angaben gegenüber dem Gericht um ein legitimes Verhalten von Verteidigern, die als Organe der Rechtspflege selbständig und unabhängig von der Angeklagten agierten.

29.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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