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Mediennutzer betrachtet das Ergebnis der Google-Bildersuche zu Edward Snowden
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NSA-Untersuchungsausschuss Snowden stellt keine Bedingungen für Aussage

„Ich bin gern bereit, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen.“

Berlin – Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden will keine Auflagen für seine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags machen. „Ich bin gern bereit, vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen, und knüpfe dies grundsätzlich an keine Bedingungen“, ließ Snowden am Freitag über seinen Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck mitteilen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

In einem Brief an den Vorsitzenden des Ausschusses, den CDU-Politiker Patrick Sensburg, warb Kaleck demnach indirekt für eine Vernehmung in Berlin selbst – und nicht etwa per Videokonferenz. Allerdings macht Kaleck eine Einschränkung in dem zweiseitigen, auf Freitag datierten Schreiben, das der „Süddeutschen Zeitung“ und dem „Norddeutschen Rundfunk“ in Kopie vorliegt: Wie detailreich Snowden sich äußern „kann und will“, hänge letztlich auch von den Umständen ab, unter denen die Aussage erfolgt.

Der 30-jährige Snowden lebt derzeit im russischen Exil. Seine Aufenthaltsgenehmigung läuft aber Ende Juli aus. Auch hat Russlands Präsident Wladimir Putin das vorübergehende Asyl an die Bedingung geknüpft, dass Snowden den USA nicht weiter schadet. Eine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss könnte jedoch zumindest das Ansehen der USA beschädigen.

Die US-Behörden suchen Snowden seit vergangenem Sommer mit internationalem Haftbefehl. Dem Bundesjustizministerium liegt bereits ein Festnahmeersuchen vor. Sollte dem Ex-Geheimdienstmitarbeiter kein freies Geleit zugesichert werden, droht ihm die Auslieferung, falls er dennoch für eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss nach Berlin reist.

In seinem Schreiben an den Ausschuss ging Rechtsanwalt Kaleck angeblich auch auf Bedenken ein, Snowden habe schon alles gesagt und könne den deutschen Parlamentariern nichts Neues berichten. Zwar habe der Whistleblower dem Europaparlament und dem Europarat berichtet, schrieb Kaleck. Von keinem der Gremien sei er allerdings „zu konkreten Sachverhalten als Zeuge befragt“ worden. So habe der Ausschuss des Europaparlaments „zum größten Teil sehr allgemein gehaltene, schriftliche Fragen“ gestellt. Dem Europarat habe Snowden lediglich ein halbstündiges Statement vorgetragen und dann 15 Minuten „Rede und Antwort gestanden“.

Eine „ernstzunehmende Zeugenbefragung“ vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags hingegen würde angesichts des umfangreichen Untersuchungsauftrages „einige Zeit in Anspruch nehmen“ und sich alleine deswegen von Snowdens bisherigen Auftritten unterscheiden.

Kaleck betonte in dem Schreiben, dass Snowden einst eine „innerhalb der US-Geheimdienststruktur einzigartige berufliche Stellung“ innegehabt hätte. Er sei unter anderem „persönlich mit der Durchführung und Leitung von Massenüberwachungsmaßnahmen“ befasst gewesen. Snowdens Anwalt reagierte damit auf ein Gerücht, das US-Geheimdienste streuen. Demnach war Snowden nur ein einfacher Computerexperte, der keinen Einblick in die operative Arbeit der NSA gehabt habe.

11.04.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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